Oberes und Oberstes Gericht
175.000 Euro Sonderförderung des Landes

Auf Antrag von LH Günther Platter wird für den Planungsverband Oberes und Oberstes Gericht eine Beihilfe von 175.000 Euro gewährt. | Foto: Land Tirol/Berger
  • Auf Antrag von LH Günther Platter wird für den Planungsverband Oberes und Oberstes Gericht eine Beihilfe von 175.000 Euro gewährt.
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BEZIRK LANDECK. Für den Planungsverband Oberes und Oberstes Gericht hat die Landesregierung auf Antrag von LH Günther Platter eine Beihilfe von insgesamt 175.000 Euro für 13 Förderfälle gewährt.

Qualitätsverbesserung angestrebt

„Dabei geht es um die Unterstützung kleiner Beherbergungsbetriebe und Privatzimmervermieter, die auf diese Weise qualitätsverbessernde Maßnahmen verwirklichen können. Außerdem werden die Attraktivierung der Ortszentren, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben und der Einsatz erneuerbarer Energien gefördert“, erläutert der Landeshauptmann: „Mir ist dabei wichtig, dass die Initiativen für diese Projekte aus der Region selbst kommen. Denn die Menschen dort wissen selbst am besten, was ihre Region braucht.“

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