1,34 Promille
Betrunkener mit E-Scooter ohne Zulassung erwischt
Deutlich mehr als die erlaubten 25 km/h war ein E-Scooter-Fahrer in der Landstraße unterwegs. Zudem hatte er 1,34 Promille und Marihuana konsumiert.
WIEN/LANDSTRASSE. Ein betrunkener E-Scooter-Fahrer ging am Mittwoch, 6. Juli, der Polizei in die Falle: Der 46-Jährige war gegen 18.50 Uhr auf der Erdberger Lände unterwegs.
Die Beamten der Landesverkehrsabteilung wurden auf den E-Scooter-Fahrer aufmerksam, da er offenbar mit mehr als der erlaubten Geschwindigkeit von 25 km/h unterwegs war. So hätte der 46-Jährige eigentlich eine Zulassung für seinen E-Scooter gebraucht.
Alkohol und Marihuana konsumiert
Dass der kontrollierte E-Scooter schneller als die erlaubten 25 km/h fahren kann, stellten die Beamten bei einer Überprüfung der „Walze“ fest. So soll der E-Scooter bis zu 42 km/h schaffen. Somit wäre das Fahrzeug gemäß Kraftfahrgesetz zulassungspflichtig gewesen.
Bei der Überprüfung der Polizei gab der 46-Jährige zu, dass er Alkohol getrunken und Marihuana konsumiert habe. Mittels Alkovortest stellten die Beamten eine Alkoholisierung von 1,34 Promille fest.
Allerdings verweigerte der Mann vor Ort die Alkomat-Untersuchung und die Vorführung vor den Amtsarzt. Dem 46-Jährigen wurde die Weiterfahrt mit dem E-Scooter untersagt und er wurde wegen mehreren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und Kraftfahrgesetz angezeigt.
Nur 25 km/h mit E-Scooter erlaubt
Aber welche Vorschriften gelten für Elektrofahrräder und E-Scooter? Grundlegend dürfen diese nur eine Bauartgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h aufweisen. Zudem muss ihre Leistung unter 600 Watt liegen.
Kann ein Elektrofahrräder und E-Scooter schneller fahren oder schafft eine höhere Leistung, müssen diese angemeldet werden: Für sie gilt die Zulassungs- bzw. Kennzeichenpflicht.
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[table] www.polizei.gv.at PRESSEAUSSENDUNG Wien, am 07.07.2022 [/table]
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