Entscheid des EuGH
Umstrittenes Heumarkt-Projekt liegt weiter auf Eis
In der Debatte rund um das umstrittene Bauprojekt am Heumarkt hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung könnte doch verpflichtend sein. Denn nicht nur die Höhe, sondern auch andere Schwellenwerte wie der Standort seien zu berücksichtigen.
WIEN. Das geplante Hotel am Heumarkt von Michael Tojners Wertinvest erhitzt seit Jahren die Gemüter. Seit 2012 steht das Hochhaus in Planung, 2018 hätte Eröffnung gefeiert werden sollen. Doch die Dimension - unter anderem wegen der Bauhöhe - führte zu hitzigen Debatten und schließlich zu einem großen Rechtsstreit. Der Grund: Kritiker des Projekt fürchten um das historische Stadtbild, liegt das Projekt doch mitten in der UNESCO-Welterbestätte.
Die UNESCO verwarnte 2016 den Staat Österreich und drohte mit dem Verlust des Welterbestatus der Wiener Innenstadt. Ein Jahr später setzte das UNESCO-Komitee das historische Zentrum Wiens auf die Rote Liste der gefährdeten Kulturgüter. Die Pläne wurden daraufhin zwar überarbeitet, die geplante Bauhöhe unter anderem verringert – doch der Streit ging weiter.
Höhe alleine nicht entscheidend
Jetzt steht fest, dass sich das Heumarkt-Hochhaus auch noch weiter verzögern wird. Das österreichische Recht sieht eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Städtebauprojekte erst ab einer Fläche von 15 Hektar und einer Bruttogeschoßfläche von mehr als 15.000 Quadratmeter vor. Das Heumarkt-Projekt liegt weit unter diesen Schwellenwerten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht das allerdings anders. In seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil erklärte der EuGH, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Bauprojekt durchaus verpflichtend sein könnte. Denn die Pflicht zur Durchführung einer UVP könne bei einem Städtebauprojekt nicht ausschließlich von dessen Größe abhängig sein, so die Begründung.
Auch andere Schwellenwerte, wie etwa der Standort, gelte es zu berücksichtigen. Wenn sich ein Bauprojekt - wie im Fall des Heumarkt-Hochhauses - mitten in einer Welterbestätte befindet, sei der Standort besonders relevant, erklärten die Richter des EuGH. Nun ist das Wiener Verwaltungsgericht am Zug. Dieses muss eine Einzelprüfung durchführen und könnte zu dem Schluss kommen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung doch notwendig ist.
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