Leserbrief

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Man braucht kein Hellseher sein, da reicht schon ein gesunder Hausverstand:
Wenn die Gebührenhaushalte in die Stadtgemeinde Wolfsberg zurückgeführt werden, dann können die Stadtwerke zusperren und es ist anzunehmen, dass dies jeder Gemeinderat weiß.
Wenn man einen Bericht des obersten Prüforganes des Staates dahingehend kommentiert, dass man fast alle Forderungen erfüllt hat, aber man gleichzeitig andenkt, dass man zuerst steuerrechtlich prüfen will, ob eine Teilrückgliederung überhaupt sinnvoll wäre, dann ist dies bedenklich, wenn bekannt ist, dass dem Rechnungshof (RH; laut RH-Nachbericht vom Dezember 2015) zugesagt wurde, dass mit 1. Jänner 2016 die Gebührenbetriebe Kanal, Wasser und Abfall in die Stadtgemeinde Wolfsberg zurückgeführt werden. Dies ist bis heute nicht erfolgt und jeder kann sich darüber seine eigene Meinung bilden.
Eine Rückführung soll nicht von steuerrechtlichen Problemen abhängig sein, sondern die Volksvertreter sollten im Interesse ihrer Bürger und in Eigenverantwortung handeln. Wenn man beim Finanzamt unrichtige Angaben macht, muss jeder mit einer Rück- oder Nachzahlung rechnen. Es wäre vielmehr angebracht, dass man sich für das Stadtwerkedesaster bei den Verantwortlichen schadlos halte und entsprechende Konsequenzen zieht. Wo sind die Personen im Gemeinderat, die vor der Wahl auf die Stadtwerke aufpassen wollten? Wo ist die Aufsichtsbehörde, die diese Missstände abschafft und dafür sorgt, dass die Stadtgemeinde Wolfsberg die entliehenen Millionenbeträge an die Gebührenhaushalte zurückführt?
Da anscheinend niemand dafür zuständig ist, wäre es interessant zu wissen, welche Meinung der Wolfsberger Bürger über den Weiterbestand der Stadtwerke hat. Der Gemeinderat könnte darüber eine Volksbefragung durchführen lassen. Das würde noch immer billiger kommen, als sich immer wieder von „KLUG“en Leuten entsprechende Gutachten erstellen zu lassen. Wenn sich das Volk bei der Volksbefragung für den Weiterbestand der Stadtwerke entscheidet, dann hätten die Gemeindeverantwortlichen das legitime Recht sich weiterhin beim Gebührenhaushalt zu bedienen und könnten sich bei Erhöhungen fadenscheinige Aussagen ersparen.

Siegfried Lackner
Maria im Walde 27
9411 St. Michael

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