Stangl wurde freigesprochen

- <b>Bürgermeister von Lassing</b> Friedrich Stangl mit Anwalt Hans-Moritz Pott.
- hochgeladen von Tina Tritscher
Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl wurden dem Bürgermeister von Lassing vorgeworfen.
(tt) Der Strafprozess gegen Friedrich Stangl, Bürgermeister von Lassing, ging nun zu Ende. Vorgeworfen wurde ihm der Verstoß gegen Paragraph 264, welcher die Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl besagt. Im Jahr 1994 hat die Gemeinde Lassing den Steinbruch und Magnesitwerk von Arnold Dreher um 5,5 Millionen Schilling erworben. In den Lassinger Gemeindenachrichten vom März 2010 stand geschrieben, dass diese um "viel zu viel Geld" gekauft wurden.
Dreher warf Stangl vor, dass diese Aussage schlicht falsch wäre und er keine Zeit mehr gehabt hätte, zu reagieren. Dies konnte jedoch von Verteidiger Hans-Moritz Pott mit einer Rechnung der Post AG klar widerlegt werden. Dreher forderte bei der Sitzung eine Verurteilung des Bürgermeisters sowie 5.000 Euro Schadensersatz.
Zeitwert gleich null
Um den Sachverhalt zu klären fertigte man zwei Gutachten an: Eines davon privat, das andere vom Bezirksgericht in Auftrag gegeben. Beide kamen jedoch zu dem selben Ergebnis, dass der Zeitwert für die beiden Objekte gleich null sei, da die Abbaufähigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben war.
Das Verfahren gegen Stangl begann bereits im Dezember 2011, schließlich konnte bei der vierten Verhandlung ein Urteil, jenes des Freispruchs, verkündet werden.
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