Hohe Sicherheitsvorkehrungen
Ab 2. März wird den Halloween-Chaoten der Prozess gemacht
Es ist eine mit Spannung erwartete Verhandlungsreihe. Ab 2. März müssen sich an insgesamt fünf Terminen, acht maßgeblich Beteiligte der Halloween-Krawalle von Linz vor Gericht verantworten. Als erstem wird jenem 22-Jährigen Syrer der Prozess gemacht, der im Verdacht steht die ganze Aktion angezettelt zu haben.
LINZ. Am 2. März beginnt die gerichtliche Aufarbeitung der Halloween-Krawalle von Linz – insgesamt sind acht Jugendliche angeklagt – und zwar mit erhöhten Sicherheitsmaßnahmen. Denn auch auch das Gericht weiß mit welcher Klientel man es hier zu tun hat. Es gilt ein striktes Film- und Fotografieverbot von Richtern, Staatsanwälten, Sicherheitspersonal und Geschworenen. Es soll verhindert werden, dass Beteiligte des Verfahrens in sozialen Netzwerken öffentlich gemacht werden. Deshalb werde man auch die Zuseher der Verhandlung genauestens überprüfen, man wolle nicht zur Bühne für Sympathisanten der Angeklagten werden, heißt es dazu seitens des Gerichts.
Rädslführer drohen bis zu drei Jahre Haft
Beim ersten Prozesstermin muss sich ein 22-Jähriger Syrer verantworten, der laut Anklage als Rädelsführer, die enormen Ausschreitungen am 31. Oktober 2022 angezettelt haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm schwere gemeinschaftliche Gewalt und versuchte schwere Körperverletzung vor. Konkret habe er die Chaoten aufgefordert gegen die Polizei vorzugehen und Böller auf sie zu werfen. Der Syrer soll ebenfalls Steine und pyrotechnische Gegenstände auf Beamte geworfen haben. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft. Die weiteren Verhandlungstermine sind für 6. , 9. und 20. März sowie 4. April anberaumt.
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