Verurteilt
Die IS-Flagge im Kinderzimmer bleibt nicht straffrei

Seit ihrer Radikalisierung hat die Angeklagte keine Freunde mehr.  | Foto: BezirksRundSchau
  • Seit ihrer Radikalisierung hat die Angeklagte keine Freunde mehr.
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Eine mittlerweile 18-Jährige Österreicherin wurde am Donnerstag rechtskräftig zu sechs Monaten bedingt, wegen der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung am Linzer Landesgericht verurteilt. Sie hatte ab Ende 2021 und bis zur Razzia in ihrem Kinderzimmer, Propaganda der Terrororganisation IS mit einschlägig verurteilten Bekannten und öffentlich, über Instagram geteilt. Darunter Videos die den Terroranschlag auf das französische Satiremagazin Charlie Hebdo guthießen. 

LINZ. Die schüchterne Linzerin die zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig war und mittlerweile ein Kind erwartet, bekannte sich von Beginn weg mit dünner Stimme schuldig. Über Schulfreundinnen kam sie mit dem Islam in Kontakt, konvertierte im April 2021 und radikalisierte sich innerhalb weniger Monate – so die Ausführungen des Richters. Hauptsächlich über Videos deutscher Hassprediger im Internet sei das passiert, denn sie selbst könne kein Arabisch. Wie sie dann "Allahu Akbar" in arabischen Buchstaben an die Wand in ihrem Zimmer hätte schreiben können, wollte der Richter wissen. Aus dem Internet abgezeichnet, so ihre Erklärung.

Unseriöser Deradikalisierungsverein

Seit ihrem Übertritt zum Islam trage sie im Alltag eine Vollverschleierung, aus Respekt vor dem Gericht zeige die 18-Jährige jedoch beim Prozess ihr Gesicht, erklärte ihr Anwalt und bittet die Geschworenen zu berücksichtigen was eine Verurteilung im Sinne der Anklage für das restliche Leben seiner Mandantin bedeuten würde. "Da wäre der weitere Lebensweg" vorgezeichnet. Außerdem hätte sie freiwillig versucht mit einem Verein für Deradikalisierung in Kontakt zu treten. Bestätigung für das einmalige Treffen gab es keine, denn der Verein hätte dafür nach einem kurzen Gespräch 95 Euro ohne Rechnung verlangt, so ihr Verteidiger.

Über der Tür Sternsinger, im Kinderzimmer IS-Flagge

Die Beweislage schien jedenfalls klar, entsprechendes Material wurde vom Landesamt für Verfasssungschutz und Terrorismusbekämpfung bei einer Razzia sichergestellt. Über der Wohnungstüre das Zeichen der Sternsinger und im Kinderzimmer eine verbotene IS-Flagge, beschrieb der Richter die Fotos vom Zugriff. Damit wolle die 18-Jährige jedenfalls nichts mehr zu tun haben beteuerte sie in ihrem Schlusswort. Nach 15 Minuten Beratung viel das Urteil: 6 Monate bedingt auf drei Jahre mit der Auflage eine Psychotherapie zu machen. Rechtskräftig.

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