Silvester-Feuerwerk
Fast alle Raketen und Böller sind in Linz verboten
Welche Regeln für die Knallerei an Silvester gelten, ist vielen Menschen nicht oder nur wenig bekannt. Erst recht, sollte man die Finger von illegaler Pyrotechnik aus dem Ausland lassen.
LINZ. Ein lauter Knall und bunte Lichter, die in den unterschiedlichsten Farben und Formen den nächtlichen Himmel hell erleuchten. Weltweit läuten traditionell spektakuläre Feuerwerke den Jahreswechsel ein. Für viele Menschen gehören Böller und Raketen zu Silvester, wie das Glas Sekt und ein Donauwalzer zu Mitternacht. Welchem Regelwerk die Knallerei rund um den 31. Dezember unterliegt, ist vielen Menschen allerdings nicht oder nur wenig bekannt.
Feuerwerk in Linz verboten
Beinahe alle handelsüblichen Raketen oder Böller entfallen auf die ab 16 Jahren erlaubte Kategorie F2 und sind ohne Ausnahmeverordnung des Bürgermeisters im Ortsgebiet grundsätzlich nicht erlaubt. Eine solche Bewilligung gibt es für Linz wie üblich auch in diesem Jahr nicht. Private Feuerwerke sind somit in der gesamten Landeshauptstadt verboten. Rechtlich unbedenklich sind lediglich Feuerwerksartikel der sogenannten Klasse F1. Sie sind ab zwölf Jahren erlaubt und stellen laut Pyrotechnikgesetz eine sehr geringe Gefahr dar, haben einen vernachlässigbaren Lärmpegel oder können auch in geschlossenen Bereichen verwendet werden. Dazu zählen etwa Tischfeuerwerke, Knallerbsen, kleine Vulkane oder Kreisel. Profi-Artikel der Klassen F3 und F4 sind ohnehin nur mit Pyrotechnikerausweis erhältlich und brauchen zum abfeuern eine behördliche Genehmigung.
Hohe Strafen
Außerhalb des Ortsgebietes sind F2-Raketen zwar erlaubt, es gilt aber wie auch in der Stadt ein strenges Feuerwerksverbot in der Nähe von Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Tierheimen sowie Tiergärten. Geknallt werden darf man zudem nicht in unmittelbarer Umgebung von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Orten wie Tankstellen. Zudem besteht ein Verbot innerhalb beziehungsweise in unmittelbarer Nähe von Menschenansammlungen. Wer sich nicht an die Verbote hält, muss mit empfindlichen Strafen von bis zu 3.600 Euro oder im schlimmsten Fall sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Wochen rechnen.
Tödliche Tschechenböller
Insbesondere warnt die Polizei vor illegalen Böllern und Raketen aus Tschechien. Allein im Dezember wurden bei Schwerpunktkontrollen in Oberösterreich über 130 Kilogram Pyrotechnische Gegenstände mit dem Äquivalent von mehr als acht Kilogramm TNT sichergestellt. Darunter ein Böller so groß wie eine Spraydose. "In einem Umkreis von bis zu zwei Meter, kann das tödlich sein", warnt der Sprengstoffexperte vom Landeskriminalamt Bezirksinspektor Markus Kreilmeier. Kontrolliert werde vor allem deswegen vermehrt um die Menschen vor diesen teilweise lebensbedrohlichen Gegenständen zu schützen.
Vorsicht ist aber auch bei legaler Pyrotechnik geboten. Die Branchenvertretung des Pyrotechnikfachhandels warnt eindringlich davor, Raketen aus Räumen oder vom Balkon aus abzufeuern. Zudem sollte man immer entsprechende Sicherheitsabstände zu Häusern, Autos, Menschen und Tieren einhalten und auf stabile Abschussvorrichtungen achten und nur im zertifizierten Fachhandel einkaufen. Etwaige "Zündversager" soll man keinesfalls aufheben, sondern liegen lassen und am nächsten Tag mit Wasser unschädlich machen, ergänzt Kreilmeier.
Stress und Gefahr für Tiere
Lärm und Lichtblitze sind auch für Tiere eine potentielle Gefahr. Haustiere reagieren oft mit mit Stress und Angst. Bei Wildtieren könne das Silvesterspektakel außerdem zu Panikreaktionen und Orientierungsverlust führen, was nicht selten mit tödlichen Verletzungen enden würde, so der österreichische Naturschutzbund. Er appelliert daher gänzlich auf Feuerwerke zu verzichten, jedenfalls aber keine Raketen und Böller in Waldgebieten, Parkanlagen und anderen Rückzugsräumen von Wildtieren und Vögeln zu zünden.
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