Prozess
Mutter nach Fenstersturz von Zweijähriger freigesprochen
Im dritten Anlauf wurde am Montag am Linzer Landesgericht die Frage geklärt ob, jene 31-Jährige aus Linz, deren Tochter im Mai aus dem Fenster 13 Meter in die Tiefe stürzte, ihre Aufsichtspflicht verletzt und damit grobfahrlässig gehandelt hat geklärt. Die Verhandlung endete mit einem nicht rechtskräftigen Freispruch für die Mutter.
LINZ. Die Mutter jenes im Mai zweijährigen Mädchen, dass im Linzer Stadtteil Neue Heimat aus dem Fenster 13 Meter in die Tiefe stürzte, musste sich am Montag vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihr grobe Fahrlässigkeit vor, das Gericht folgte dem nicht und sprach die 31-Jährige nicht rechtskräftig frei. Es sei keine grobe Fahrlässigkeit feststellbar gewesen, so Walter Eichinger vom Linzer Landesgericht.
Überlastete Mutter schlief ein
Die Mutter, die zum Zeitpunkt schwanger war, nickte im Schlafzimmer kurz ein, währenddessen kletterte das Mädchen über ein Nachtkästchen auf das Fensterbrett. Durch ein Fliegengitter stürzte das Kind schließlich in die Tiefe und erlitt einen Schädelbasisbruch, sowie mehrere Knochenbrüche an den Armen. Nachbarn fanden die Zweijährige und verständigten die Rettung. Zu klären galt es, ob das Fenster offen war oder vom Kind selbst geöffnet wurde. Sowohl Mutter als auch Vater beteuern, es sei geschlossen gewesen.
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