Rückzugsorte für Raucher in Gefahr

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Zwei, drei Wochen sollte das Wetter noch schön bleiben. „Da spielt sich das gast-
ronomische Geschehen im Gastgarten ab und die Situation ist nicht so akut“, sagt Peter-Paul Frömmel, Geschäftsführer der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Oberösterreich (WKOÖ). Mit „die Situation“ bezieht er sich auf das neue Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zum Tabakgesetz, wonach Nichtraucher in Lokalen nicht eine Sekunde dem Tabakrauch ausgesetzt werden dürfen – weder beim Betreten des Lokals noch auf dem Weg zur Toilette. „80 Lokale sind in Linz betroffen. Die Wirte sind verunsichert. Würden sie einen gesetzeskonformen Zustand herstellen wollen, dürften sie das Rauchen eigentlich gar nicht mehr erlauben“, so Frömmel, der jedoch keine konkreten Fälle nennen möchte: „Sobald sich ein Lokal öffentlich äußert, wird es zum Freiwild für selbsternannte Rauchersheriffs.“ Das Gesundheitsministerium erwartet, dass nun mehr Wirte ein Rauchverbot verhängen als Umbaumaßnahmen setzen werden. Die Wirtschaftskammer hingegen setzt alles daran, mithilfe der Politik „die Rechtslage rasch zu korrigieren“, so Frömmel. Spätestens in drei Wochen soll eine Entscheidung gefallen sein. Den Betrieben wird bis dahin abgeraten, irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen.

Weniger Miete wegen Rauch

Einzig in den eigenen vier Wänden können Raucher sich ihrem Laster nun noch so hingeben, wie sie wollen. Doch selbst dieser Rückzugsort ist bedroht: Das Landesgericht Hamburg etwa sprach kürzlich einem Mieter, der sich durch Rauch von Nachbars Balkon gestört fühlte, eine Mietminderung um fünf Prozent zu. In Deutschland wurden starken Rauchern auch bereits mehrmals Wohnungen gekündigt, darunter einem 74-jährigen Mann. „Die Rechtslage ist bei uns ähnlich. Ein solches Urteil wäre auch in Österreich möglich“, sagt Reinhold Schädl von der Konsumenteninformation der Arbeiterkammer in Linz. Der Vermieter habe vertragsgemäß für die ordnungsgemäße Benützung der Wohnung zu sorgen.

Kein Rauchverbot in der Wohnung

Im konkreten Fall in Hamburg sammelte sich der Rauch unter dem Dach vor dem Fenster des Klägers, wodurch das Lüften mit einer großen Geruchsbelastung einherging. „Theoretisch könnte man auch in Österreich klagen, die Situation ist aber etwas heikler. Da rund 41 Prozent der Bevölkerung rauchen und dies daher als gesellschaftlich adäquat angesehen wird, sind die Gerichte sehr vorsichtig“, so Schädl. Das Rauchen in der Wohnung kann den Linzern jedenfalls so schnell keiner verbieten: „Auch wenn eine solche Bestimmung im Mietvertrag drinnen steht, ist sie unwirksam. Ein Rauchverbot in der Wohnung würde einer Beschneidung der persönlichen Freiheit gleichkommen. Möglich wäre ein Verbot höchstens in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie etwa dem Stiegenhaus“, so der Experte.

KOMMENTAR: Ein unerbittlicher Kampf

Es ist ein unerbittlicher Kampf, der seit Jahren in diesem Land tobt: Raucher gegen Nichtraucher. Das zeigt auch eine kleine StadtRundschau-Umfrage auf Facebook. In kürzester Zeit lieferten sich Befürworter und Gegner des Rauchverbots in der Gastronomie auf der Facebook-Seite „Meine Stadt Linz“ heftige Wortgefechte. Interessant sind die spontanen Ängste und Hoffnungen, die mit dem neuen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs geschürt werden: Die einen hoffen, Rauchern endgültig den Garaus machen zu können: „Wie komme ich dazu, das Gift von anderen einatmen zu müssen?“. Die anderen – und das sind nicht nur die schweren Raucher – fürchten, dass sie mittlerweile in einer Gesellschaft leben, die überhaupt keinen Respekt mehr vor ihrer persönlichen Wahlfreiheit hat: „Die Raucher werden diskriminiert und als Menschen zweiter Klasse behandelt.“

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