Geldbußen fristgerecht beglichen
Verfahren gegen Wöginger und zwei Beamte offiziell eingestellt
- Bei der Verhandlung am 7. Oktober am Linzer Landesgericht stimmten die Schöffen einer Diversion zu. Diese wurde durch die Begleichung der Geldbußen jetzt rechtskräftig.
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Das Landesgericht Linz hat heute, 23. Oktober, das Verfahren gegen den ÖVP-Nationalratsabgeordneten August Wöginger und zwei Beamte wegen Amtsmissbrauch eingestellt. Bei der Gerichtsverhandlung am 7. Oktober am Linzer Landesgericht stimmten die Schöffen einer Diversion zu und verhängte Geldbußen. Diese wurden jetzt beglichen.
LINZ. Am 23. Oktober teilte das Landesgericht mit, dass das Verfahren gegen Nationalratsabgeordneten August Wöginger (ÖVP) und zwei Beamte wegen Amtsmissbrauch nach Zahlung der Geldbußen eingestellt wurde: August Wöginger zahlte 44.000 Euro, Siegfried M. 17.000 Euro und Herbert B. 22.000 Euro. Zusätzlich wurde ein symbolischer Betrag von jeweils 500 Euro an die Privatbeteiligte Christa Scharf gezahlt.
Diversion beendet Strafverfahren
Die Diversion beendet das Strafverfahren ohne Schuldspruch. Sie stellt keinen Freispruch dar und lässt den strafrechtlichen Schutz unangetastet. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Diversion wurden erfüllt. Dazu zählen unter anderem die Übernahme von Verantwortung durch die Angeklagten und die Berücksichtigung der Opferinteressen.
Ersatzanspruch für Diskriminierungsopfer
Scharf erhielt bereits einen Ersatzanspruch für die erlittene Diskriminierung. Ihr wurde ein Entschädigungsbetrag von 5.000 Euro zuerkannt. Die Staatsanwaltschaft könnte noch binnen 14 Tagen gegen den Beschluss Beschwerde erheben.
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