Sozialrecht
Rechtsgutachten: "Wohnbeihilfe ist eine Förderung"

Wolfgang Mazal, Experte für Sozialrecht an der Universität Wien, und Wohnbaureferent Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner. | Foto: Land OÖ/Daniel Kauder
  • Wolfgang Mazal, Experte für Sozialrecht an der Universität Wien, und Wohnbaureferent Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner.
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Derzeit werden die Regelungen der OÖ. Wohnbeihilfe für "Drittstaatsangehörige" vehement diskutiert. Ein von Sozialrechtsexperte Wolfgang Mazal durchgeführtes juristisches Gutachten unterstützt den Standpunkt von Wohnbaureferent Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner.

OÖ. Im Streit um die geltende OÖ. Wohnbeihilfe ließ Wohnbaureferent Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner ein juristisches Gutachten von Wolfgang Mazal, Rechtswissenschafter an der Universität Wien, durchführen.

Regelungen für die Wohnbauförderung

Um als sogenannter "Drittstaatsangehöriger" Leistungen aus der Wohnbauförderung beziehen zu können, müssen zwei Punkte erfüllt sein: Bezieher der Wohnbauhilfe müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 nachweisen – das bedeute laut Mazal "sich in ganz einfachen Sätzen auf Deutsch verständigen zu können". Außerdem müssen sie seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Österreich leben und schon 54 Monate hier arbeiten.

"Wohnbeihilfe ist eine Förderung, keine Kernleistung"

Die Regelung wurde von der Volksanwaltschaft als Diskriminierung gegen den Gleichheitsgrundsatz kritisiert. Sozialrechtsexperte Wolfgang Mazal sieht das anders: "Die Wohnbeihilfe ist im Sinne des europäischen Sozialrechts keine Kernleistung der Sozialhilfe", so Mazal. Unter "Kernleistungen" verstehe man laut dem Rechtswissenschafter jene Mindestbedarfsabdeckung, die jedem für ein menschenwürdiges Leben und den existentiellen Grundbedarf in Österreich zustehen. Bei der Wohnbeihilfe würde es sich um eine Förderung im mittleren Segment des Wohnungsmarktes handeln. Zur grundsätzlichen Absicherung des Wohnbedarfs diene laut Haimbuchner die Mindestsicherung.

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