Betriebsübergabe: Tipps
Betriebsübernehmer und -übergeber müssen viel beachten, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
LINZ (vcp). Die Übergabe und Übernahme eines Betriebes ist eine komplizierte Angelegenheit. Dennoch werden in Oberösterreich nach wie vor mehr als 30 Prozent der Unternehmen übergeben. Häufig handelt es sich um Übernahmen innerhalb der Familie. Um den Akt erfolgreich abzuschließen, gibt es ein paar wichtige Regeln, die zu beachten sind, um später nicht von den Folgen überrascht zu werden.
Vorbereitung ist Alles
"Das Allerwichtigste ist, früh genug mit der Planung und den Vorbereitungen zu beginnen. Meist scheitert eine Übergabe an fehlender Voraussicht", sagt Rechtsanwältin Susanne Aigner. Sie unterstützt Übergeber und Übernehmer in Kooperation mit der Firma "Schrittweise Beratung". Die Expertin rät allen Unternehmern, sich umfassend und kompetent beraten zu lassen. "Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf. Dabei sollten Sie auf Teams setzen, die eingespielt sind. Kurze und direkte Kommunikationswege sind essenziell", so Aigner. Für Übergeber sei es wichtig, nicht nur für die Übergabe unter Lebenden, sondern auch für den Todesfall vorzusorgen. "Wenn es mehrere mögliche Erben gibt, ist es wichtig, im Vorhinein genau zu bestimmen, wer das Unternehmen weiterführen soll", so Aigner. Für den Übernehmer gilt, alle Verträge des Unternehmens genau überprüfen zu lassen: Wenn "Change-of-Control"-Klauseln im Vertrag sind, könnten diese den Vertrag im Falle von Unternehmensänderung ungültig werden lassen. Auch Mietverträge müssen auf Klauseln untersucht werden. Mietzinserhöhungen im Fall von Unternehmensänderung können darin legal vereinbart sein. Nicht zuletzt muss ein Übernehmer kontrollieren, ob er über alle gewerberechtlichen Befähigungen verfügt, die er zur Ausübung später braucht. Speziell für den Übergeber gilt, alle steuerrechtlichen Bestimmungen zu prüfen. "Ein Übergeber kann ohne Beratung massiven steuerrechtlichen Belastungen ausgesetzt werden. Dabei gibt es oft auch steuerliche Vergünstigungen", so Aigner.
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