AK Oberösterreich klagt Zusammenrechnung aller Vordienstzeiten für die sechste Urlaubswoche ein!
Die ArbeitnehmerInnen sollen immer später in Pension gehen, fordern die Unternehmervertretungen. Doch gleichzeitig verhindern sie laut der AK OÖ, dass sich alle älteren Beschäftigten durch eine sechste Urlaubswoche nach 25 Arbeitsjahren entsprechend erholen können. Die AK Oberösterreich sieht dementsprechend in der Anrechnung von maximal fünf Vordienstjahren einen Verstoß gegen EU-Recht. Aus diesem Grund vertritt jetzt die AK OÖ den Betriebsrat eines oö. Unternehmens bei einer entsprechenden Klage, damit sämtliche Vordienstzeiten für die sechste Urlaubswoche zählen!
Der „Hebel“ für die Klage der AK sind ArbeitnehmerInnen aus anderen EU-Staaten, die im oö. Unternehmen tätig sind. Einige weisen unter Berücksichtigung ihrer Vordienstzeiten aus dem EU-Ausland eine Gesamtbeschäftigung von mehr als 25 Jahren auf. Das Unternehmen gewährt ihnen aber keine sechste Urlaubswoche, weil laut Urlaubsgesetz nur fünf Vordienstjahre verpflichtend anzurechnen sind.
Nach Überzeugung der AK verstößt diese Bestimmung des Urlaubsgesetzes gegen die Freizügigkeit der ArbeitnehmerInnen, wie sie der „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ (AEUV) regelt. Denn ArbeitnehmerInnen aus anderen EU-Staaten, die fast immer Berufserfahrung außerhalb Österreichs erworben haben, werden durch die beschränkte Anrechnung der Vordienstzeiten klar benachteiligt gegenüber Beschäftigten, die ihre Berufslaufbahn im oö. Unternehmen durchlaufen haben.
Diese Benachteiligung verletzt das Recht auf Freizügigkeit, auch wenn die beschränkte Anrechnung unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen erfolgt.
Weil das EU-Recht Vorrang hat, will die AK, die den Betriebsrat vertritt, die diskriminierende Bestimmung des Urlaubsgesetzes zu Fall bringen. Die entsprechende Klage wurde unlängst dem Arbeits- und Sozialgericht übermittelt. Als Folge müssten sämtliche Vordienstzeiten im In- und Ausland für die sechste Urlaubswoche zusammengerechnet werden.
Infolgedessen und im Sinne der Gleichbehandlung würde die Besserstellung dann aber nicht nur für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten gelten, sondern für alle. Die generelle sechste Urlaubswoche nach 25 Jahren Beschäftigung wäre erkämpft.
Siehe in diesem Zusammenhang ebenfalls:
- Urlaubszeit ist die schönste Zeit des Jahres für viele Beschäftigten!
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