Tierquälerei Prozess
Hufschmied muss sich für Tod eines Pferdes verantworten

Der angeklagte Hufschmied soll die Noriker-Stute misshandelt haben. Das Pferd geriet dabei in Panik, rannte in eine Eisenstange und starb. | Foto: Symbolbild: Klaus Vorreiter
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  • Der angeklagte Hufschmied soll die Noriker-Stute misshandelt haben. Das Pferd geriet dabei in Panik, rannte in eine Eisenstange und starb.
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Am Landesgericht kam es heute zu einer Verhandlung wegen des Todes eines Pferdes im April 2022 in St. Margarethen. Der angeklagte steirische Hufschmied soll das Pferd in den Bauch getreten und mit einer Schaufel geschlagen haben. Das Pferd starb bei dem Zwischenfall.

ST. MARGARETHEN. Für den Tod eines Pferdes musste sich heute ein Hufschmied vor Gericht verantworten. Er soll im April 2022 die Noriker Stute namens Flocke gegen den Bauch getreten und mit einer Schaufel sehr fest auf den Kopf geschlagen haben. Das Tier drehte daraufhin durch, prallte gegen eine Eisenstange und verendete. Der Hufschmied erhielt eine Diversion zu einer Geldstrafe von 1600 Euro.

Mit Schaufel gegen Kopf geschlagen

Eine Gerichtsverhandlung zu Tierquälerei am Salzburger Landesgericht endete heute in einer Diversion. Der in der Steiermark lebende Hufschmied soll am 21. April 2022 in St. Margarethen die Noriker-Stute "Flocke" in den Bauch getreten und ihr so fest mit einer Schaufel auf den Kopf geschlagen haben, dass die Schaufel brach. Aufgrund der Schläge geriet das Pferd in Panik, rannte in eine Eisenstange und starb. Der Angeklagte sprach von Selbstschutz. Das Pferd habe sich bei der Arbeit unruhig verhalten.

Am Salzburger Landesgericht kam es heute zu einer Gerichtsverhandlung wegen des Delikts der Tierquälerei. | Foto: Neumayr
  • Am Salzburger Landesgericht kam es heute zu einer Gerichtsverhandlung wegen des Delikts der Tierquälerei.
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Die Diversion

Laut Gerichtssprecher Peter-Wolfgang Egger gestand bei der heutigen Verhandlung der Angeklagte seine Schuld ein. Er erhielt ein sogenanntes Diversionsangebot. Im wurde dabei nahegelegt, 1600 Euro zu zahlen und damit das Strafverfahren zu beenden. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich mit dem Angebot einverstanden. Den entstandenen finanziellen Schaden soll der Hufschmied bereits vor der Verhandlung wieder gut gemacht haben. Bis zu diesem Fall, war er unbescholten.

Der Hufschmied erhielt eine Diversion zu einer Geldstrafe von 1600 Euro. | Foto: Symbolbild: Pixabay
  • Der Hufschmied erhielt eine Diversion zu einer Geldstrafe von 1600 Euro.
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Die Gesetzeslage

Im Rahmen des österreichischen Strafgesetzbuches (STGB) gelten Tiere weiterhin als Sache. Somit fallen Fälle von Tierquälerei oftmals in den Bereich der Sachbeschädigung und werden meistens mit Geldstrafen bestraft. Das STGB sieht in Fällen schwerer Tierquälerei eine Mindeststrafe von 2000 Euro vor. Auch eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren ist seit einer Gesetzesreform 2015 möglich. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) kritisiert jedoch, dass letztendlich nur in sehr seltenen Fällen jemand wegen Tierquälerei ins Gefängnis kommt. Meistens werden die Prozesse mittels einer Diversion oder mit bedingten Haftstrafen entschieden. Laut dem VGT gibt es wirklich nur sehr wenige und meistens sehr extreme Fälle, in denen in den letzten Jahrzehnten unbedingte Haftstrafen gegen Tierquäler verhängt wurden.

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