Bedingte Haft für Pucher
Schuldsprüche bei Erpresser-Prozess um Commerzialbank Mattersburg

Martin Pucher erschien nicht, die beiden anderen Beschuldigten nahmen auf der Anklagebank Platz. | Foto: Gernot Heigl
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  • Martin Pucher erschien nicht, die beiden anderen Beschuldigten nahmen auf der Anklagebank Platz.
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Das Rätselraten, ob Vorstandsvorsitzender Martin Pucher zu seinem ersten Prozess ins Landesgericht Eisenstadt kommt, ist gelöst. Er kam nicht. Aus „Gesundheitsgründen“. So stellten sich nur die beiden anderen Angeklagten dem Verfahren rund um eine 70.000 Euro-Erpressung inklusive Nötigung und Veruntreuung. Ein juristischer „Nebenschauplatz“ im Zusammenhang mit der 800 Millionen-Euro-Pleite der „Commerzialbank Mattersburg“. Das Verfahren endete mit 3 Schuldsprüchen und bedingten Haftstrafen.

MATTERSBURG. Martin Pucher, 67, ehemals schillernde Figur und Präsident des inzwischen aufgelösten Fußballclubs SV Mattersburg, mit offizieller Wohnadresse im Bezirk Mattersburg, ließ sich von seinem Anwalt entschuldigen. Der schlechte gesundheitliche Zustand verhindere die Teilnahme am Prozess im Landesgericht Eisenstadt. Er sei schlichtweg verhandlungsunfähig. Untermauert durch ein ärztliches Gutachten. Somit blieb der für ihn vorgesehene Sitz als Zweitangeklagter frei. Über seine Verteidigung ließ er aber der Vorsitzenden des Schöffensenats, Dr. Karin Lückl, ausrichten, dass er mit einer Verhandlung in seiner Abwesenheit einverstanden ist.

Als Hauptbeschuldigter im Verfahren „4 St 4/23t“ nahm ein 51-jähriger Ex-Prokurist der „Cb“ aus dem Bezirk Eisenstadt im Saal 1 Platz. Neben ihm die Drittangeklagte, 58, Ex-Commerzialbank-Vorstandsmitglied aus dem Bezirk Mattersburg. Die „Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA)“ warf dem Trio Erpressung und Nötigung vor.

Streit um Urlaub

Dazu sei es gekommen, weil der „Cb“-Prokurist mit dem Vorstand in Streit geraten und dafür schriftlich verwarnt worden ist. Grund der Auseinandersetzung soll eine Meinungsverschiedenheit über die Zulässigkeit eines Urlaubskonsums gewesen sein. Ende 2017 beschloss der hohe Angestellte seinen Dienst in der Commerzialbank zu beenden, wollte davor aber noch Profit aus dem „Wissen um Malversationen bei Kreditvergaben“ schlagen. Deshalb habe er Pucher in einem Kaffeehaus in Mattersburg getroffen und ihm gesagt, er müsse aufpassen, dass er nicht bald im Gefängnis sitze.

Schweigen für 70.000 Euro

Begründet hat das - laut Anklage - der Ex-Prokurist damit, dass er bei Krediten, deren Bezeichnungen Großbuchstaben aufwiesen, Auffälligkeiten entdeckt habe. Derartige Fälle seien seinerseits dokumentiert. Er würde jedoch die Bank „in Ruhe“ lassen, wenn er für „sein Schweigen“ zusätzlich zu seiner Abfertigung einen Bargeldbetrag in der Höhe von 70.000 Euro erhalte. Pucher, in Sorge um ein Strafverfahren und die Existenz seines Lebenswerkes, erteilte seiner Vorstandskollegin den Auftrag, ihm 70.000 Euro aus dem „nicht realen“ Geldkreislauf der Commerzialbank zu beschaffen.

Geld im Kuvert übergeben

Das aus einem Tresor entnommene Bargeld, gestückelt in 500-Euro-Scheine, übergab die Vorständin ihrem Chef in einem Kuvert. Martin Pucher soll dieses dem Ex-Prokuristen bei einem weiteren persönlichen Treffen ausgehändigt haben. Per 31. Dezember 2017 wurde das Dienstverhältnis endgültig beendet. Der hohe Angestellte unterfertige eine umfangreiche Verschwiegenheitserklärung und erhielt aufgrund schriftlicher Vereinbarungen satte 201.293,98 Euro ausbezahlt.

Nicht schuldig bekannte sich der Erstangeklagte (Foto links), die Drittbeschuldigte legte ein Geständnis ab. | Foto: Gernot Heigl
  • Nicht schuldig bekannte sich der Erstangeklagte (Foto links), die Drittbeschuldigte legte ein Geständnis ab.
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In Summe rund 23 durchschnittliche monatliche Bruttoentgelte. Diese Summe belief sich auf mehr als das Doppelte der auf Basis der Beschäftigungsdauer und des monatlichen Entgelts tatsächlich zustehenden gesetzlichen Abfertigung von 78.300 Euro Brutto. Das „schwarz übergebene Erpressungsgeld“ ist in diesen Summen nicht inkludiert, somit quasi ein „Extra-Bonus“.

Sowohl Vorstandsvorsitzender Martin Pucher als auch seine mitangeklagte Vorstandskollegin verantworteten sich bei den bisherigen Ermittlungen umfassend geständig und belasteten sich durch ihre detaillierten Angaben sogar selbst.

Lügen und Rachefeldzug

Der Ex-Prokurist hingegen, von Zeugenaussagen schwer belastet, sprach bei den Einvernahmen anfänglich von falschen Beschuldigungen und Revanche, verweigerte zwischendurch die Aussage zum Vorwurf der Erpressung, um dann in einer schriftlichen Stellungnahme zu erklären, dass es gar kein zweites Treffen mit Pucher gegeben hat. Seinem ehemaligen Chef warf er schließlich vor, einen Rachefeldzug gegen ihn zu führen. Ebenso bezichtigte er Pucher ganz bewusst zu Lügen und unterstellte ihm überdies Dinge durcheinander zu bringen. Somit bekannte sich der Erstangeklagte für „nicht schuldig!“ 

Drei Schuldsprüche mit bedingter Haft

Nach stundenlanger Verhandlung endete der Prozess mit drei Schuldsprüchen. Martin Pucher und seine Vorstandskollegin erhielten wegen Veruntreuung 11 Monate bzw. acht Monate bedingte Haft. Der Erstangeklagte Ex-Prokurist wurde wegen Erpressung verurteilt. Seine Strafe: 9.600 Euro Geldbuße und 16 Monate bedingte Haft. Zudem muss er die 70.000 Euro "Schweigegeld" an den Masseverwalter der Commerzialbank Mattersburg zurückbezahlen. Es gilt die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Ex-Mitarbeiter soll Pucher erpresst haben
WKStA ermittelt in Bankenpleite gegen 57 Beschuldigte
Martin Pucher erschien nicht, die beiden anderen Beschuldigten nahmen auf der Anklagebank Platz. | Foto: Gernot Heigl
Nicht schuldig bekannte sich der Erstangeklagte (Foto links), die Drittbeschuldigte legte ein Geständnis ab. | Foto: Gernot Heigl
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