Trennungsstreit im Bezirk Melk
Ex-Frau griff zum Messer
BEZIRk. Als „emotionalen Ausnahmezustand“ bezeichnete Verteidiger Johann Huber am Landesgericht St. Pölten die Situation seiner 45-jährigen Mandantin, als diese Mitte Oktober 2018 im Zuge eines Streits mit ihrem damaligen Ehemann zum Brotmesser griff und drohte, ihn abzustechen.
Vage Beschreibung des Abends
In der Hoffnung, ihr Ex-Mann würde im Zeugenstand nicht aussagen, bekannte sich die Frau aus dem Bezirk Melk zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Thomas Korntheuer zunächst nicht schuldig und machte nur vage, abschwächende Angaben zum nächtlichen Vorfall im Haus, aus dem ihr Ex-Mann damals bereits ausgezogen war. Sie berichtete von einem Streit, Handgreiflichkeiten und, dass er sie gewürgt habe. Auch einen Pfefferspray habe er herausgeholt.
Die Schilderungen des 38-Jährigen vor der Polizei führten zur Klage gegen die Frau. Aus Angst, er könne wegen Verleumdung Schwierigkeiten bekommen, entschied er sich schließlich auch vor Richterin Alexandra Glösl unter Wahrheitspflicht auszusagen.
Ex-Mann wollte zum Reden kommen
Er sei zum Reden gekommen, erklärte er den nächtlichen Aufenthalt in seinem ehemaligen Zuhause. Daraus sei ein Streit entstanden, Handgreiflichkeiten und Bisse folgten und als er sah, dass die Frau mit dem Messer aus der Küche auf ihn zukam, habe er sich hinter eine Türe flüchten können. Zum Beweis legte er Fotos der Bisswunden vor, aber auch einen Abschiedsbrief, in dem die 45-Jährige mit Selbstmord drohte.
Nach Rücksprache mit ihrem Verteidiger bekannte sich die Angeklagte schuldig. Sie befinde sich in Psychotherapie und habe sich mit ihrem mittlerweile geschiedenen Mann geeinigt. Glösl verurteilte sie mit der Auflage zur Fortführung der Behandlung zu einer rechtskräftigen Bewährungsstrafe von zwölf Monaten.
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