Im LSD-Rausch: Drogensüchtiger versucht Tankstelle bei Ybbs anzuzünden
Glück im Unglück hatte am 3. April dieses Jahres nicht nur ein 22-jähriger Drogenkonsument, sondern auch zahlreiche Personen, die sich zu dem Zeitpunkt an einer Autobahntankstelle bei Ybbs aufhielten.
YBBS/ST. PÖLTEN. Am Landesgericht St. Pölten legte der Angeklagte zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Patrick Hinterleitner ein etwas abschwächendes Tatsachengeständnis ab. Videoaufnahmen und Zeugenaussagen ergänzten die Erinnerungslücken des Mannes, der sich an diesem Tag im Auto seines Freundes plötzlich so verfolgt fühlte, dass er bei der Tankstelle ausstieg und „Hilfe“ suchte. Zuerst leerte er Öl aus und als er es nicht in Brand setzen konnte, hob er einen Zapfhahn aus der Verankerung und hielt sein brennendes Feuerzeug an die Öffnung. Gleichzeitig schaute er in die Überwachungskamera und schrie um Hilfe. In seinem Rausch gelang es ihm aber zum Glück nicht, den Zapfhahn so zu halten, dass Benzin ausfließen konnte.
Mit einem Feuerlöscher und einem Messer in der Hand lief er daraufhin in das Tankstellenshop und forderte die Anwesenden auf, zuzusperren. Danach setzte er sich in das angrenzende Bistro und wählte eine Notrufnummer. Den mittlerweile bereits verständigten Polizeibeamten versuchte er sich zu widersetzen, bevor es ihnen gelang, ihm das Messer abzunehmen und ihn zu fixieren.
Paranoide Wahnvorstellungen
Verteidiger Leopold Luegmayer hob hervor, dass sein Mandant schon länger aus der Drogenszene weg wollte und sich vor den Leuten dieser Szene fürchtete, unter Drogeneinfluss bekam er auch paranoide Wahnvorstellungen, bei denen er sich verfolgt und massiv bedroht fühlte. Mit seinem Verhalten habe er bei den Anwesenden Aufmerksamkeit und damit Hilfe erhofft. Er absolviere nun eine Drogentherapie und akzeptiere alle Weisungen des Gerichts, um der Sucht endgültig zu entkommen.
Versuchte Brandstiftung in Gefängniszelle
Sein jahrelanger Drogenkonsum, so Gutachter Reinhard Wagner, hätten eine derartige Psychose hervorgerufen, wobei die Symptomatik bei LSD oft erst Wochen oder Monate später auftreten könne. Derzeit bestehe noch eine hochgradige Gefahr, dass der 22-Jährige abermals mit Aggressionen seine Psychose zum Ausdruck bringt. Unter engmaschigen Bedingungen könne man von einer Einweisung in eine Anstalt für Entwöhnungsbedürftige absehen. Zum Tatzeitpunkt sei der Betroffene jedenfalls nicht zurechnungsfähig gewesen.
„Suchterkrankung und Charakter hängen zusammen“, meinte der Richter. „Wie kann man sich hier hersetzen und sagen, Sie wollten die Tankstelle eigentlich nicht anzünden?“, fragte Herr Rat und konfrontierte den Beschuldigten mit einer Beobachtung eines Justizwachebeamten, wonach der 22-Jährige in der U-Haft eine brennende Zigarette in einen Mistkübel geworfen und den brennenden Inhalt dann noch mit Papier gefüttert habe. Er verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, zwölf davon bedingt und umfassenden auch stationären Therapiemaßnahmen, die er unmittelbar nach der Haftentlassung nachweislich zu absolvieren hat (rechtskräftig).
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