Mit geklauten Fahrrädern in Heimatgemeinde auf Achse
BEZIRK (mr). Besonders schlau stellte sich der 20-jährige Angeklagte nicht gerade an. In seiner Heimatgemeinde im hohen Norden des Bezirks stahl er innerhalb weniger Monate sechs Fahrräder. Obwohl der Hauptort der Gemeinde gerade mal rund 1.000 Einwohner zählt, war er mit den gestohlenen Rädern ungeniert unterwegs.
Diese Verantwortung war mehr als durchsichtig, hatten doch sämtliche Geschädigte den Diebstahl ihrer Räder bei der Polizei angezeigt. Ein Bekannter des Angeklagten wehrte sich heftig und glaubhaft gegen dessen Behauptung, er alleine habe ihm drei Fahrräder geschenkt.
Außerdem berichtete ein 14-Jähriger als Zeuge vernommener Sporthauptschüler dem Richter, der Angeklagte habe ihm gegenüber erwähnt, mehrere Fahrräder gestohlen zu haben.
Die Verurteilung zu einer fünfmonatigen Haftstrafe, für eine dreijährige Probezeit zur Bewährung ausgesetzt, nahm er an. Treffend beantwortete er die abschließende Frage des Richters, ob er denn wisse, was eine Bewährungsstrafe sei: "Jo, dass i kan Bledsinn mehr mochn derf!"
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