Untersuchungshaft, da Nachbarin "angestarrt"
Erstaunlich, weshalb man in Österreich in Untersuchungshaft wandern kann. "Anstarren" genügt!
WOLKERSDORF/KORNEUBURG (mr). Gewiss, es gibt eine Vorgeschichte: Der 48-j. Angeklagte wurde bereits zweimal wegen beharrlicher Verfolgung (umgangssprachlich: Stalking) verurteilt, weil er seine Nachbarin fotografiert und über eine Mauer gespechtelt hat, als diese in einer im Freien aufgestellten Wanne ein Bad nahm – ob mit oder ohne Textilien, wurde nicht erörtert.
Das Unheil nahm seinen Lauf, als ihm eine einstweilige Verfügung des BG Mistelbach auftrug, einen körperlichen Abstand von mindestens 30 Metern zur Nachbarin einzuhalten. Da beide aneinander grenzenden Grundstücke nur rund 10 Meter breit sind, dürfte sich der Angeklagte maximal 20 Meter an sein Grundstück heranwagen, um diesem törichten Auftrag zu entsprechen.
Angeklagt ist u.a. auch ein Vorfall, als der Angeklagte in Wolkersdorf zufällig auf die in einem PKW sitzende Nachbarin traf und sich im Vorbeigehen erfrecht haben soll, in den PKW zu "starren".
Nach Vernehmung des "Opfers", deren Ehegatten, eines Chefinspektors der Polizeiinspektion Wolkersdorf und Einholung eines Gutachtens eines psychiatrischen Sachverständigen hob der Korneuburger Richter Manfred Hohenecker die Untersuchungshaft auf – er vermisste das Vorliegen eines dringenden Tatverdachtes. Verhandlung vertagt zur Vernehmung weiterer Zeugen.
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