St. Egyden Waldbrand
Föhrenwald - Warum die alte Munitions-Ursache nicht beseitigt wird
- Ein Bild von vielen vom jüngsten Föhrenwald-Brand.
- Foto: BFK Neunkirchen Lechner
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Bereits nach dem ersten Föhrenwald-Brand dieses Jahres hat Josef Grabner als einer von vielen Geschädigten eine Vorschlagsliste an die BH Neunkirchen übermittelt. Mehr dazu hier. Das sagt die Bezirkshauptmannschaft dazu.
ST. EGYDEN. "Die Problematik der Munition im Föhrenwald ist der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen bekannt. Diese ist auf ein ehemaliges Munitionslager aus dem 2. Weltkrieg zurückzuführen, das gesprengt wurde", gibt Bezirkshauptfrau-Stellvertreterin Monika Rauhs einen kurzen geschichtlichen Rückblick, warum der Föhrenwald immer wieder in Flammen steht.
"Vor allem phosphorhaltige Munitionsrelikte, die weiträumig verteilt wurden, können Brandereignisse auslösen. Dies besonders dann, wenn der Wald, so wie aktuell, sehr trocken ist."
Monika Rauhs, Bezirkshauptfrau-Stellvertreterin
Bundesrechtlicher Rahmen passt nicht für Räumung
Seitens der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen sei bereits 2013 die Räumung des Geländes von Munition geprüft worden.
"Die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen es dem Land NÖ allerdings nicht, hier zu handeln. Zudem wäre bei einer Räumung gleichzeitig die Rodung des betroffenen Waldes, der ein Standortschutzwald auf seichtgründigem, extrem trockenen Boden ist, notwendig", so Rauhs weiter.
Selbstverständlich würden die Brandereignisse gemeinsam mit allen beteiligten Einsatzkräften und Behörden analysiert, um daraus Erkenntnisse zu gewinnen.
- Joe Grabner in in einem Teil seines Waldstücks, wo 1.000 Bäumchen dahingerafft wurden.
- Foto: Santrucek
- hochgeladen von Thomas Santrucek
Grabner kritisierte unter anderem das Anhäufen trockener Holzhaufen nach der Holzverarbeitung von einzelnen Grundeigentümern im Föhrenwald. Die Lagerung von Holz durch den Eigentümer sei laut Behörde aber "im Umfang der üblichen Waldbewirtschaftung vor Ort erlaubt". "Das darüber hinausgehende Lagern von Holz entspricht einer gewerblichen Nutzung und ist verboten. Werden solche gewerblichen Lagerungen festgestellt, so wird seitens der Forstbehörde die Entfernung aufgetragen. Dieser Entfernungsauftrag ist im konkreten Anlassfall bereits ergangen", erklärt Rauhs.
Fahrverbote verordnet
Nach dem österreichischen Forstgesetz ist das Fahren im Wald grundsätzlich verboten. Im Bereich des Föhrenwaldes wurden zudem auf öffentlichen Wegen auf Veranlassung der Forstbehörde in Zusammenarbeit mit der Gemeinde von der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen Fahrverbote verordnet.
- Monika Rauhs, BH-Vize Neunkirchen.
- Foto: Santrucek
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BH-Vize Monika Rauhs: "Außerdem wurde die Polizei beauftragt, die Einhaltung dieser Fahrverbote zu überwachen. Die Absicherung von Wegen mittels Schranken ist den Grundeigentümern jederzeit erlaubt. Aufgrund des weitläufigen und flachen Geländes ist das aber vermutlich kaum lückenlos möglich."
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