Ex-Stadtrat nimmt Neunkirchen in die Pflicht
Bausünde beim denkmalgeschützten Rathaus.
Stellungnahme zum Voranschlag 2018 gem. § 73 Abs.1 NöGÖ
Seit rund zwei Jahren verunzieren Plastikrohre das Baudenkmal Rathaus. Diese entsprechen weder dem Geist der vom Gemeinderat beschlossenen Schutzzonenverordnung, noch den Vorgaben des Bundesdenkmalamtes und sind daher wieder zu entfernen. Eine Frist zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes endet 2018. Daher wäre im Voranschlag für die dafür nötigen Mittel Vorsorge zu treffen.
Es ist sicher nicht erforderlich, die städtebauliche Inkompetenz der Gemeinde weiterhin auf einer rund 250 m² Fläche öffentlich darzustellen und Besuchern unserer Stadt zu präsentieren.
Ganz besonders verweise ich darauf, dass im Zuge der Errichtung der Schutzzone in Gesprächen mit allen Hauseigentümern ein Konsens erzielt wurde, Beeinträchtigungen des Ortsbildes ganz besonders bei Lichtanlagen zu vermeiden (kein Klein Las Vegas im historischen Stadtkern) und nur dadurch auch ein einstimmiger Beschluss der Parteien herbeigeführt werden konnte.
Walter Painer
2620 Neunkirchen
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.