Im südlichen Niederösterreich
AKNÖ sicherte Autoverkäufer 2.000 Euro-Nachzahlung
Ein Autoverkäufer mit jahrzehntelanger Berufserfahrung begann bei einem anderen Unternehmen. Doch die neue Firma berücksichtigte bei der Einstufung die "Vordienstzeiten" nicht. – Ein Fall für die Arbeitsrechtler der AKNÖ.
INDUSTRIEVIERTEL. Ohne Vordienstzeiten fiel das Gehalt des Mitarbeiters deutlich niedriger aus, als es sollte. AKNÖ-Präsident Markus Wieser:
"Der Mann wandte sich an Arbeiterkammer. Durch unsere Unterstützung wurden Ansprüche in Höhe von mehr als 2.000 Euro nachträglich eingeholt und der Arbeitnehmer korrekt eingestuft."
Bis zu sieben Jahre müssen angerechnet werden
25 Jahre hatte der Autohändler (61) bereits gearbeitet, als er zu einer anderen Firma wechselte. Der Job war derselbe. Die Berufserfahrung sollte sich eigentlich beim Gehalt bemerkbar machen. "Bis zu sieben Jahre an Vordienstzeiten müssen laut Kollektivvertrag bei Handelsangestellten angerechnet werden. Monatelang kam dem Arbeitnehmer aber sein Einkommen recht niedrig vor, weshalb er sich deshalb an die Arbeiterkammer Niederösterreich wandte und seinen Arbeitsvertrag überprüfen ließ", berichtet Wieser.
Mitarbeiter war falsch eingestuft
Der 61-Jähirge war offensichtlich falsch eingestuft worden. Wieser: "Obwohl er die Vordienstzeiten ordnungsgemäß vor Antritt seiner Stelle nachgewiesen hatte, wurden diese vom neuen Arbeitgeber nicht berücksichtigt. Somit hatte der Autoverkäufer tatsächlich ein zu niedriges Entgelt bekommen."
Bei dem Autoverkäufer waren das knapp 400 Euro brutto pro Monat aus. Die AKNÖ intervenierte. Wieser:
"Der Dienstgeber war sofort einsichtig. Er zahlte rückwirkend die über 2.000 Euro an offenen Ansprüchen nach und stufte den Arbeitnehmer fortan korrekt ein."
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