Ist die Entmündigung der Badegäste nötig?
Kommentar über Aufsicht, Verantwortung und Eigenverantwortung.
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Ein schwerer Unfall überschattete den sonnigen Badetag im Ternitzer Freibad. Ein Jugendlicher (14) sprang vom Fünf-Meter-Turm auf den Beton.
Interessant sind die Kommentare zu dem Unfall, der – wie Stadtrat Peter Spicker betont – selbst verschuldet war: die gehen von Entrüstung und Mitgefühl für den Buben bis hin zu "selber schuld". Einige kritisieren mangelnde Aufsicht bei den Sprungtürmen. Eigenverantwortung kennt scheinbar niemand mehr. Dass für die Sprungtürme Altersfreigaben gelten, dürften nicht alle wissen. Vom Zehn-Meter-Turm etwa darf vor dem 14. Lebensjahr gar nicht gesprungen werden. Und auch der Fünf-Meter-Turm erfordert ein Mindestalter von 14 Jahren. Vielleicht beweist der jüngste Unfall, dass die Badegäste entmündigt werden müssen, sobald sie den Sprungturm betreten. Eventuell braucht es hier Ausweiskontrollen – oder nur ein wenig gesunden Menschenverstand.
Nun kommen Ausweiskontrollen – dabei würde ein wenig gesunder Menschenverstand ausreichen.
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