Skurriler Verlauf
Mangosaft bremste Prozess um kiloweise Drogen aus

- Ein Hafturteil mit Geldstrafe und zwei Vertagungen gab es in einem skurrilen Drogenprozess.
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„Ich komme mir vor wie bei einem Bazar“, warf die Richterin in einem Drogenprozess ein, bei dem es um kiloweisen Anbau und Verkauf von Cannabis ging. Das war aber nicht die einzige Skurrilität: Denn in dem Verfahren mit einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren ging es zwei Stunden lang um eine Sachbeschädigung durch eine Dose Mangosaft!
BEZIRK NEUSIEDL. Holprig ist wohl noch eine der nettesten Umschreibungen für einen äußerst mühsamen Prozessverlauf im Landesgericht Eisenstadt. Bei dem es laut Staatsanwältin um alles andere als eine Kleinigkeit ging. Nämlich kiloweise in Plantagen angebaute, geerntete und teilweise zugekaufte und verkaufte Cannabisblüten. Die Weitergabe erfolgte an burgenländische Hauptabnehmer zum Grammpreis von 10 Euro.

- Aus der U-Haft ging es für den Zweitangeklagten direkt ins Landesgericht Eisenstadt.
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Kiloweise Drogen
Auf der Anklagebank drei Burschen. Beschuldigter 1: Burgenländer, 20 Jahre, ledig, abgebrochene Lehre, arbeitslos, Notstandshilfe-Empfänger. Strafrahmen bis zu 15 Jahre. Beschuldigter 2: Burgenländer mit zweiter Staatsbürgerschaft, Mitte 20, abgebrochene Lehre, arbeitslos, lebte von Familien-Unterstützung, seit vier Monaten in U-Haft. Beschuldigter 3: Burgenländer, (20), Arbeiter, musste sich nur wegen der angeblichen Beitragstäterschaft zu einer Sachbeschädigung verantworten.
Ein minimaler Nebenschauplatz, der Richterin Birgit Falb noch außergewöhnlich viel Zeit und noch mehr Nerven kosten sollte. Denn im guten Glauben, dass dieses Delikt schnell abgehandelt werden kann, zog die Vorsitzende des Schöffensenats diesen Anklagepunkt vor. Und vertagte diese Strafhandlung zur Beschaffung weiterer Video-Aufzeichnungen vom Tatort, da es auch nach zwei Stunden kein absehbares Ende gab.
Dose Fruchtsaft und Spucke
Einerseits durch divergierende Aussagen vom Beschuldigten 1, der auf ein Auto aus „Rache“ eine Dose Fruchtsaft geleert und auf die Windschutzscheibe gespuckt haben soll. Andererseits, weil diese Angaben im Widerspruch zur Darstellung des Beschuldigten 3 standen, angeblich der Chauffeur bei diesem Vergehen. Somit begann der eigentliche Drogenprozess erst zu einem Zeitpunkt, wo bereits geladene Zeugen befragt werden sollten.

- Der Beschuldigte durfte nach dem Urteil das Gefängnis verlassen.
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Zu seinen Drogen-Aktivitäten Rede und Antwort geben musste nun der U-Häftling, Beschuldigter 2. Der sich vor dem Schöffensenat zwar geständig verantwortete, aber bei seinen Aussagen für Kopfschütteln bei der Richterin sorgte. „Ihre Angaben zu den Mengen werden immer geringer!“, war eine der Anmerkungen. Gefolgt von: „Sie haben vor der Polizei, der U-Haft-Richterin und jetzt im Verfahren drei Kilowerte genannt. Alle unterschiedlich. Ich komme mir vor, wie bei einem Bazar!“
"Wie bei einem Bazar"
Die Widersprüche seines Mandanten riefen auch Anwalt David Jodlbauer auf den Plan, der einwarf: „Sie verlieren an ihrer Glaubwürdigkeit!“ Immerhin ging es um Aufzucht von 93 Cannabispflanzen in In- und Outdoorplantagen im Bezirk Neusiedl, produzierten und zugekauften 7,4 Kilo „Stoff“ sowie kiloweisen Verkauf der Drogen in einem Zeitraum von fünf Jahren. Nach neuerlichen Versuchen des Angeklagten, „beschönigte“ Mengen von Anschaffung, Weitergabe und Eigenkonsum darzustellen, warf die Vorsitzende ein: „Das passt nicht zusammen! Das sind Widersprüche!“
Haft und 10.000 Euro Strafe
Plötzlich meinte der Mann sogar, dass 42 seiner Cannabispflanzen „gar nicht für die Produktion von Suchtgift, sondern nur für kosmetische Zwecke verwendet werden sollten!“ Nach klaren Worten der Richterin, was sie von dieser Aussage hielt, folgte nach Beratung das Urteil des Schöffensenats: schuldig! 18 Monate Haft, vier davon unbedingt. Da er diese Zeit bereits in U-Haft abgesessen hatte, durfte der Burgenländer noch am selben Tag aus seiner Zelle „auschecken“. Unabhängig davon, dass er eine Strafe von 10.000 Euro zahlen muss, unbedingt. Der Angeklagte akzeptierte den Spruch.
Da dann jedoch die geplante Prozess-Zeit bereits überschritten war, konnte der Beschuldigte 1 gar nicht mehr befragt werden. Sein Verfahren wurde vertagt.
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