Verschärfung der EU-Gebäuderichtlinie
Energieklasse F ab 2030 für alte Häuser
Auf die Hauseigentümer rollt eine mächtige Kostenlawine zu, das Ausmaß ist jedoch noch nicht abschätzbar.
NÖ. Auf Haus- und Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer dürfte in den nächsten Jahren je nach Alter und Beschaffenheit des Gebäudes eine massive Kostenlawine zurollen, deren Umfang derzeit noch nicht einmal annähernd abschätzbar ist. Grund dafür ist die geplante Verschärfung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD Energy performance of buildings directive), die im März 2023 vom EU-Parlament mehrheitlich angenommen wurde und sich mit der Energieeffizienz von Gebäuden beschäftigt.
Zehn Jahre Zeit
Auch wenn die Verschärfung mit den EU-Mitgliedsländern noch verhandelt werden muss, so steht fest: Gerade die Eigentümerinnen und Eigentümer älterer und nicht wirklich energieeffizienter Gebäude müssen sich auf große finanzielle Investitionen einstellen, damit ihre Gebäude spätestens ab 2033, also in zehn Jahren, den vorgeschlagenen Verschärfungen entsprechen.
Bei der EPBD handelt es sich um eine rahmengebende Richtlinie, die den Mitgliedstaaten Spielräume und Fristen bei der Umsetzung in nationales Recht lässt. Wann sie schlussendlich wirklich in Kraft tritt, ist also noch offen.
F und G-Häuser müssen saniert werden
Im Auge hat die neue EU-Gebäuderichtlinie alle - zumeist älteren - Gebäude mit den schlechten Energieeffizienzklassen F und G, für die de facto verpflichtende Sanierungen vorgesehen sind. Unter die Klassen F und G fallen zum Beispiel viele Gebäude aus den 1980er-Jahren. Die zu novellierende Richtlinie sieht nämlich vor, dass alle Wohngebäude und dazugehörende Gebäudeteile in der EU nach dem 1. Jänner 2030 mindestens die Klasse F und nach dem 1. Jänner 2033 mindestens die Klasse E haben müssen. Ermittelt wird die Energieeffizienzklasse durch die Erstellung eines Energieausweises.
(nöwpd: gübi/mm)
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.