AMS fordert Geld zurück
Mutter von Kleinkind soll 14.000 Euro zahlen

- Bianca P. soll 14.000 Euro an das AMS zurückzahlen.
- Foto: privat
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Bildungskarenz beantragt, Kurs genehmigt, doch dann der Schock: Bianca P. soll binnen 14 Tage 14.000 Euro an das Arbeitsmarktservice (AMS) Niederösterreich zurückzahlen. Sie zählt zu jenen 50 Betroffenen (MeinBezirk berichtete), deren Weiterbildung rückwirkend nicht mehr anerkannt wird.
NÖ. „Mir fehlen die Worte“, berichtet die Mutter einer fast zweijährigen Tochter im Gespräch mit MeinBezirk.
„Heutzutage kriegen immer weniger Frauen Kinder. Warum? Weil du dir ein Kind ohnehin bald nicht mehr leisten kannst. Dann möchte man sich selbst weiterbilden und sich weitere Möglichkeiten offenhalten, denn in meinem Beruf ist das mit der Kinderbetreuung auch nicht so einfach, und dann kommt so etwas",
ist Bianca P. fassungslos. Auch sie erhielt, als eine von 50 Betroffenen, ein Schreiben vom AMS Niederösterreich, dass ihre Weiterbildung rückwirkend nicht mehr anerkannt wird. Daher muss sie binnen 14 Tage 14.000 Euro zurückbezahlen. Eine stolze Summe für die Niederösterreicherin, die gemeinsam mit ihrem Partner einen Kredit für das Haus abbezahlen muss.
Der Hintergrund
Bianca P. ist diplomierte Krankenschwester in einem Pflegeheim. Nach der Geburt ihrer Tochter im August 2022 und der darauffolgenden Elternkarenz, startete sie im August 2023 ihre Bildungskarenz. Bereits im Vorfeld hatte sie sich beim AMS und bei der Arbeiterkammer erkundigt, welche Institute für die Weiterbildung infrage kommen würden - erhielt jedoch keine klare Antwort. „Das muss man sich selbst anschauen“, wurde ihr erklärt. Die 26-Jährige entschied sich für einen Kinesiologie-Kurs, den sie auch im Februar 2024 erfolgreich abschloss, sowie für eine Ausbildung zur Mentaltrainerin bei einem Online-Institut. Für Bianca P. schienen die Voraussetzungen für die Bildungskarenz gegeben, da es im Zuge der Ausbildung Wochentests und eine abschließende Diplomprüfung gab.
„Daher habe ich das auch nicht groß weiter hinterfragt. Das AMS hat es bestätigt und das Institut meinte, es passt für die Bildungskarenz“,
so Bianca P., die die Welt nicht mehr versteht. Auch ihre Kolleginnen hatten in der Vergangenheit Kurse bei dem Institut im Zuge ihrer Bildungskarenz absolviert. Diese wurden damals ebenfalls vom AMS anerkannt. Für die Mutter gab es somit keinen Anlass, an der Richtigkeit zu zweifeln.

- Die 26-Jährige hat den ersten Online-Kurs bereits abgeschlossen.
- Foto: Symbolfoto/Pexels
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Unerwartete Wendung
Ein Anlassfall in Niederösterreich brachte jedoch ans Licht, dass die Angaben des Kursinstituts, welche die Kundinnen und Kunden dem AMS vorgelegt hatten, falsch waren. So standen lediglich PDF-Dateien zum Selbststudium zur Verfügung. Die Möglichkeit, einen Online- oder Präsenz-Kurs zu besuchen, gab es seitens des Instituts nicht. Dies ist jedoch erforderlich, wie AMS Niederösterreich-Pressesprecherin Martina Fischlmayr erklärt: "Mindestens 25 Prozent der geplanten Unterrichtseinheiten müssen seminaristisch stattfinden." Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen also persönlich oder online anwesend sein. Eine Information, die Bianca P. nicht bekam. Zudem soll das Kursinstitut Blanko-Anmeldebestätigungen, nur mit einem Stempel versehen, ausgegeben haben. "Die Kundinnen und Kunden konnten sich alles Weitere selbst ausfüllen. Daraufhin hat das AMS begonnen, näher zu prüfen", so Fischlmayr. Bianca P. erläutert jedoch, dass das Kursinstitut das Formular sehr wohl ausgefüllt hätte. "Das einzige Hakerl, das ich gemacht habe, war, wie viele Wochenstunden ich mache sowie die Eintragung von Kursbeginn und Kursende", berichtet sie.
Ratenzahlung ist "Tropfen auf dem heißen Stein"
Als Bianca P. den Brief vom AMS erhielt, der besagte, dass sie das Weiterbildungsgeld zurückzahlen muss, fiel die 26-Jährige aus allen Wolken. Ihr erster Gedanke war "Warum?".
„Ich habe nicht verstanden, wieso. Mir haben wirklich die Worte gefehlt. Ich kann gar nicht viel dazu sagen, weil ich war einfach baff",
schildert die Niederösterreicherin ihre Reaktion und ergänzt:
„Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich den Kurs gar nicht gemacht, auch wenn es mich interessiert.“
Dass das AMS eine Ratenzahlung für die zu zahlende Summe anbietet, sei laut Bianca P. „zwar nett, damit man sich keinen Kredit nehmen muss“, aber: „eine Ratenzahlung ist der Tropfen auf dem heißen Stein. Den Betrag muss ich ja trotzdem zahlen.“ Zudem stelle sich die Frage, wer in dieser Misere wirklich zur Verantwortung gezogen werden soll.
„Wir Kursteilnehmer sind laut AMS dafür verantwortlich, das Kursinstitut zu überprüfen und auf Richtigkeit zu schauen. Wir als Kursteilnehmer seien schuld, denn sie haben den Vertrag mit uns und nicht mit dem Institut. Aber das AMS hat das genehmigt, dass ich die Weiterbildung dort machen darf“,
erzählt Bianca P., die betont, dass keiner die Bildungskarenz ausgenutzt hätte. Man habe sich auf die Informationen des Kursinstituts verlassen.

- 14.000 Euro soll Bianca P. zurückzahlen. Eine stolze Summe für die Familie, die ein Haus gebaut hat und einen Kredit zurückbezahlen muss.
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Wunsch nach Verständnis
Was sich die 26-Jährige wünscht? Verständnis. "Es ist in Ordnung, dass das Institut nicht mehr vertreten wird und das AMS keine Bildungskarenz mehr bei ihnen genehmigt", so die Mutter, die es auch gutheißt, dass jetzt alles angepasst wird, denn klare Aussagen in Bezug auf die Bildungskarenz seien wichtig und vor allem auch notwendig. "Aber dass sie ein Geld zurückfordern für etwas, wo wir nichts dafür können, finde ich nicht in Ordnung", ergänzt Bianca P. Sie würde sich zudem eine bessere Kommunikation und deutlichere Informationen wünschen: "Es gehört eine klare Liste, auf der steht, welche Institute werden vom AMS unterstützt und welche Anforderungen gibt es."
Kurs gewechselt
Bianca P. hat Einspruch gegen die Forderung erhoben. Ob sie das Weiterbildungsgeld zurückzahlen muss, entscheidet der Verwaltungsgerichtshof. Die Ausbildung zur Mentaltrainerin macht sie nun bei einem anderen Institut.
"Mit 17. Juni habe ich noch den Kurs gewechselt. Ich habe beim AMS gefragt, welchen Kurs ich nehmen soll, damit ich nicht wieder Probleme bekomme, aber das konnten sie mir nicht genau sagen",
schmunzelt die Niederösterreicherin.
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