Politik
Neue Wolfsverordnung von Landesregierung einstimmig beschlossen
NÖ ist das Naturland Nummer eins, viele Arten wie kehren wieder zurück, auch der Wolf ist in vielen Teilen Österreichs wieder heimisch geworden. Oft zum Leidwesen anderer Tierarten und zur Bedrohung des Sicherheitsgefühls der Menschen.
NÖ (pa). "Wir wollen Schutz geben, Ängste nehmen und Schäden abwenden,“ so LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf bei der Vorstellung eines Vier-Punkte-Pakets zum Umgang mit Wölfen in Niederösterreich.
Herdenschutz und Entschädigung
Als vierter Punkt müsse auch der Schutzstatus des Wolfes dringend durch die EU angepasst werden.
„Wir haben die NÖ Wolfsverordnung aktualisiert. Problemwölfe, die wiederholt in Siedlungsgebieten auftauchen oder immer wieder geschützte Nutztiere reißen, sollen damit rasch vertrieben, vergrämt oder als ultima ratio bzw. bei Gefahr im Verzug auch entnommen werden können. Gleichzeitig setzen wir auf Herdenschutz und Entschädigungen für Risse.“
Die aktualisierte Wolfsverordnung wurde heute einstimmig von der Landesregierung beschlossen und tritt am 3. April in Kraft. Darin wird ein ganz klarer Stufenplan definiert, unter welchen Voraussetzungen Wölfe per Verordnung vertrieben, vergrämt oder entnommen werden.
Niemand wird im Stich gelassen
Zusätzlich zu der neuen Verordnung soll als zweiter Punkt auch der Herdenschutz in Niederösterreich ausgebaut werden, denn sachgerechter Nutztierschutz muss sein und ist auch die Voraussetzung für Maßnahmen gemäß Verordnung. Dafür werden die Förderhöhen angehoben, die Förderkulisse auf ganz Niederösterreich ausgeweitet und auch die geschützten Tierarten zB um Pferde und Alpakas erweitert.
„Wir lassen unsere Bauern nicht im Stich,“
betont Pernkopf. Deswegen beinhaltet das Paket als dritten Punkt auch Entschädigungen für Nutztierrisse, die unkompliziert und schnell ausbezahlt werden.
"Die Sicherheit der Menschen steht im Vordergrund"
Als vierter Punkt fordert Pernkopf, dass der Schutzstatus des Wolfes durch die EU angepasst werden muss. Der Wolf ist längst nicht mehr vom Aussterben bedroht, er beeinträchtigt aber das Sicherheitsgefühl der Menschen und bedroht Nutztiere und die Alm- und Weidewirtschaft. Die FFH-Richtlinie muss nach 30 Jahren an die neue Realität angepasst werden. Abschließend hält Pernkopf fest:
„Die Sicherheit der Menschen steht im Vordergrund, deswegen müssen notwendige Maßnahmen unkompliziert und rasch erfolgen können. Gleichzeitig unterstützen wir die Bauernschaft beim Herdenschutz und mit Entschädigungen. Das Vier- Punkte-Paket zeigt und unterstreicht das.“
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