Causa Riedl
Der Landesrechnungshof wird die Gemeinde Grafenwörth prüfen
Erst legte er sein Amt als Gemeindebund-Präsident ruhend und seitdem gibt es immer wieder Rücktrittsforderungen auch für seine Funktion als Bürgermeister von Grafenwörth. Nun blickt Alfred Riedl einer Überprüfung der Gemeinde Grafenwörth vom Landesrechnungshof entgegen.
NÖ. „Ich denke, dass die richtigen Schritte eingeleitet worden sind, indem es eine Überprüfung seitens der Bezirkshauptmannschaft gibt, ob diese Beschlüsse im Gemeinderat auch rechtskonform sind", äußerte sich Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner zur Causa.
Landesrechnungshof mit Überprüfung beauftragt
Nicht nur die BH auch der Landesrechnungshof muss nun einschreiten. Wie bereits bekannt wurde, ist eine Überprüfung der Gemeinde Grafenwörth bereits angesucht worden.
„Der Landesrechnungshof erwartet das in den Medien angekündigte Ersuchen der Landesregierung betreffend die Gemeinde Grafenwörth. Die Landesverfassung sieht seit einer Novelle im Jahr 2012 vor, dass es dem Landesrechnungshof im Rahmen des Gemeindeaufsichtsverfahrens über Ersuchen der Landesregierung „obliegt“, ein Gutachten – in speziellen Fällen und zu bestimmten Fragen –über die Gebarung der Gemeinden zu erstellen",
erklärt Landesrechnungshof-Direktorin Edith Goldeband. Ein spezieller Fall ist dahingehend gegeben, dass dem Bürgermeister u.a. vorgeworfen wird mit immobilien-Deals rund um den geplanten Sonnenweiher für die eigene Tasche gewirtschaftet zu haben.
Landtag stellt Kontrollorgan erstmals zur Verfügung
Mit dem Ersuchen der Landesregierung um ein Gutachten für Grafenwörth wird der Aufsichtsbehörde erstmals das Kontrollorgan der Landesregierung zur Verfügung gestellt.
„Der Landesrechnungshof geht davon aus, dass das Ersuchen den rechtlichen Anforderungen entspricht, und wird dazu ein Gutachten im Rahmen des Gemeindeaufsichtsverfahren erstellen; sein Gutachten ist im Bericht der Aufsichtsbehörde an die Gemeinde zu berücksichtigen",
so Goldeband weiter. Sie stellt auch klar, dass der Landesrechnungshof die erforderlichen Unterlagen anfordern, prüfen, bewerten, an Ort und Stelle mit den zuständigen Stellen/Personen sprechen und aufgrund seiner Feststellungen, die Fragen der Aufsichtsbehörde beantworten werde. „Auch dabei wird er auf die Tätigkeit anderer Kontrolleinrichtungen (Gemeindeabteilung des Landes, Bezirkshauptmannschaft) „tunlichst Bedacht nehmen“ (wie es in der Landesverfassung generell heißt)", sagt die Landesrechnungshofdirektorin. Das konkrete Ersuchen, sowie die Fragestellungen der Landesregierung stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber noch nicht zur Verfügung.
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