NÖ Landtag
Landesrechnungshof präsentiert Tätigkeitsbericht 2021

Landesrechnungshofdirektorin Edith Goldeband und Landtagspräsident Karl Wilfing mit dem Tätigkeitsbericht 2021 des Landesrechnungshofs, der in der vergangenen Sitzung einstimmig angenommen wurde.  | Foto: NÖ Landtag/Fuchs
  • Landesrechnungshofdirektorin Edith Goldeband und Landtagspräsident Karl Wilfing mit dem Tätigkeitsbericht 2021 des Landesrechnungshofs, der in der vergangenen Sitzung einstimmig angenommen wurde.
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Tätigkeitsbericht 2021 des Niederösterreichischen Landesrechnungshofs einstimmig angenommen
Präsident Wilfing/Direktorin Goldeband: „Kontrolltätigkeit rechnet sich für die niederösterreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler!“

NÖ. „Die Kontrolltätigkeit unseres Landesrechnungshofs rechnet sich für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Denn durch die Prüfungen wurden finanzielle Verbesserungspotentiale in der Höhe von 19 Millionen Euro gefunden. Gleichzeitig führen die Empfehlungen in den Berichten dazu, dass Arbeitsprozesse in der Landesverwaltung und den überprüfbaren Tochtergesellschaften noch effizienter werden“, bilanzieren Landtagspräsident Karl Wilfing und Landesrechnungshofdirektorin Edith Goldeband anlässlich der Behandlung des Tätigkeitsberichts des blau-gelben Kontrollorgans im Landtag, der einstimmig angenommen wurde.
Richtig geraten – Donnerstag, 20. Oktober 2022, war Landtagssitzung und somit stand auch der Tätigkeitsbericht des NÖ Landesrechnungshofes auf der Tagesordnung: Insgesamt erstellte der Landesrechnungshof im vergangenen Jahr 13 Berichte – u.a. in den Bereichen Energieversorgung, Kinderbetreuung, Vergütungen der Sozialversicherung für medizinische Hauskrankenpflege oder auch der Verwaltung der Wohnbauförderung.

„Die überprüften Stellen nehmen die Anregungen unseres Landesrechnungshofs positiv auf. Denn damit bekommen sie ein externes Feedback auf ihre Arbeit und Prozesse. So ergaben die Nachkontrollen 2021 einen etwas höheren Umsetzungsgrad von 86 Prozent als im Jahr davor mit 84 Prozent. Hinzu kommt die präventive Wirkung des Landesrechnungshofs, die möglichen Unwirtschaftlichkeiten und Unzulänglichkeiten vorbeugt. Gleichzeitig spricht das für die Qualität der Prüfungen“,

erklärt Landtagspräsident Wilfing.

„Mit der Änderung der Landesverfassung können wir nun auch Unternehmungen prüfen, an denen das Land allein oder gemeinsam mit anderen der Zuständigkeit des Rechnungshofs unterliegenden Rechtsträgern mit mindestens 25 Prozent beteiligt ist, soweit es sich nicht um börsennotierte Unternehmungen handelt. Damit können wir den Landtag besser über die Finanzgebarung dieser landesnahen Unternehmungen und Einrichtungen informieren, die auch mit Landesmitteln finanziert werden. Andererseits profitieren diese Unternehmungen von den Verbesserungsvorschlägen des Landesrechnungshofs“,

ergänzt Direktorin Goldeband.

Nachvollziehbare Dokumentation

Im Tätigkeitsbericht zieht sie auch erste Lehren aus der Covid-19-Pandemie:

„In besonders dringenden Fällen können beschleunigte Verfahren, Direktvergaben oder Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung für erforderliche Anschaffungen und notwendige Auftragsvergaben der öffentlichen Hand gerechtfertigt sein. Umso wichtiger sind eine nachvollziehbare Dokumentation der Entscheidungsgründe sowie eine gründliche Überwachung der Auftragserfüllung, um ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis sicherzustellen“,

so die Landesrechnungshofdirektorin. Für Goldeband bringt eine nachträgliche Überprüfung bzw. Evaluierung der Maßnahmen einen weiteren Vorteil: „Mit den gewonnenen Erkenntnissen, hat man eine Blaupause, wie man künftig rasch und bedarfsgerecht Hilfsprogramme aufsetzen kann.“

Und Planung ist wichtig, wie auch Präsident Wilfing weiß: „Die nicht enden wollende Pandemie und die noch nicht abschätzbaren Sanktions- und Kriegsfolgen zeigen, wie wichtig solide öffentliche Haushalte sind, um bekannte und noch unbekannte Herausforderungen auch finanziell möglichst gut bewältigen zu können. Hier gilt es Wege aufzuzeigen wie der Steuereuro noch effizienter im Sinne der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden kann.“

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