Transparenz
Neues Gesetz bringt Grundrecht auf Informationen für alle

Vizekanzler Werner Kogler und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler bei der Pressekonferenz. | Foto: BKA
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Vizekanzler Werner Kogler und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler haben den überarbeiteten Entwurf zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses und der Einführung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grundrechts auf Zugang zu Information vorgestellt.

BUND/NÖ. Die Regierungsvorlage sieht vor, dass das bald 100 Jahre alte Amtsgeheimnis abgeschafft wird. An seine Stelle tritt künftig ein Grundrecht auf Information für jede und jeden, das erforderlichenfalls auch eingeklagt werden kann. Zudem müssen zukünftig Informationen von allgemeinem Interesse von staatlichen Organen proaktiv veröffentlicht werden. Diese werden auf einer Website – dem zentralen Informationsregister – zugänglich gemacht und mit Schlagworten zur besseren Suche versehen.

Zweidrittel Mehrheit erforderlich

Laut Bundesregierung sei das Ziel, dass die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und das Grundrecht auf Information– nach geplanter Beschlussfassung im Parlament 2025 endgültig in Kraft tritt. Für die Beschlussfassung ist eine zweidrittel Mehrheit des Nationalrates sowie eine qualifizierte Zustimmung des Bundesrats notwendig.

Neos sind enttäuscht

NEOS-Landesparteivorsitzende Indra Collini zeigt sich vom präsentierten Informationsfreiheitsgesetz enttäuscht. ÖVP und Grüne hätten die Chance, ein Zeitalter der Transparenz einzuläuten, verpasst.  Die Ausnahmen zum Gesetz würden nun genau zu jenen Dunkeldörfern führen, vor denen NEOS immer wieder gewarnt haben.

„Die Bürgerinnen und Bürger können zwar nachfragen und ihr Recht auf Information einfordern. Gerade in kleinen Gemeinden ist das aber eine große Hürde, weil dadurch viele Nachteile befürchten. Außerdem bleibt den Bürgerinnen und Bürgern derzeit nur der Rechtsweg, wenn sich Gemeinden weigern, Informationen zu veröffentlichen. Mit einer Freiheit der Information hat das wenig zu tun.“

Collini zufolge brauche es deshalb einen Informationsbeauftragten, der im Interesse der Bürgerinnen und Bürger vermittelt und ihnen zu ihrem Recht verhilft.

Niederösterreichs Grüne sind erfreut

„Die Einigung auf ein Informationsfreiheitsgesetz ist ein Meilenstein für Transparenz und Demokratie in Österreich“, freut sich die Grüne Klubobfrau Helga Krismer. „Endlich haben Bürgerinnen und Bürger ein Grundrecht auf Informationen aus der öffentlichen Verwaltung. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer offenen und beteiligungsorientierten Gesellschaft.“ Krismer begrüßt insbesondere, dass das Amtsgeheimnis abgeschafft und durch ein verfassungsgesetzliches Recht auf Information ersetzt wird."

„Transparenz wird damit zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme. Das ist ein wichtiger Schritt, um Korruption und Missmanagement zu bekämpfen und die Bürgerinnen und Bürger an den Entscheidungen der öffentlichen Hand zu beteiligen."

"Diese bisher gesetzlich abgesicherte Intransparenz erschwerte die Kontrolle darüber, ob die öffentlichen Gelder zweckmäßig und sparsam eingesetzt werden – damit ist jetzt Schluss und ich appelliere an die SPÖ mit Andreas Babler im Parlament transparenten Wind in Gemeindestuben zu bringen. Da könnte dann eine 2/3 Mehrheit Geschichte schreiben“, schließt Krismer ab.

Zum Weiterlesen:

Sven Hergovich: Genaue Richtlinien sind notwendig
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