Insolvenz der FTI
AK OÖ informiert über Rechte von Kunden und Mitarbeitern

Beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ finden betroffene Kundinnen und Kunden wichtige Informationen.  | Foto: Kzenon (YAYMicro)/panthermedia
  • Beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ finden betroffene Kundinnen und Kunden wichtige Informationen.
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FTI, Europas drittgrößter Reisekonzern, ist in die Pleite gerutscht. In Österreich hat der Konzern eine Zweigniederlassung in Linz und ist mit rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertreten. Noch nicht begonnene Reisen werden voraussichtlich ab Dienstag, 4. Juni, nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden können. Die Arbeiterkammer Oberösterreich klärt auf über die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Konsumentinnen und Konsumenten – auch laufend auf ihrer Website.

Welche Veranstalter sind betroffen?
Generell betroffen sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen. Dies beinhaltet die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH, sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper. Die genannten Veranstalter haben den Verkauf von Reisen bereits eingestellt.

Wie ist die Situation bei bevorstehenden Reisen?
Laut FTI werden alle Pauschalreisen, die über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht wurden (und teilweise bzw. auch vollständig beglichen sind) storniert. Der AK-Konsumentenschutz empfiehlt, umgehend mit dem Reisebüro bzw. der Plattform, auf dem die Reise gebucht wurde, Kontakt aufzunehmen.

Gibt es eine Absicherung und wie sieht sie aus?
Reiseveranstalter müssen für den Konkursfall vorsorgen: Alle Zahlungen der Konsumentinnen und Konsumenten auf eine gebuchte Reise sind abzusichern. Auch die Rückreise vom Urlaubsort muss garantiert sein, wenn der Reiseveranstalter in finanzielle Schwierigkeiten gerät und Konkurs anmelden muss. Abhängig, mit welcher Firma der Reisevertrag abgeschlossen wurde, ist eine Absicherung über den Deutschen Reisesicherungsfonds oder einer Kundengeldabsicherung vorhanden. Es sind jedoch nur Pauschalreisen abgesichert.

Wie ist bei einer Reisebuchung bei FTI Österreich bzw. einer Österreichischen Tochterfirma vorzugehen?
Bei Buchungen bei FTI Österreich besteht nach vorliegenden Informationen eine Insolvenzabsicherung bei der Swiss Re International SE Niederlassung Deutschland, Arabellastraße 30, 81925 München, www.swissre.com .

Was geschieht bei einer Reisebuchung bei FTI Deutschland bzw. einer Deutschen Tochterfirma?
Grundsätzlich besteht seit wenigen Jahren ein umfassender Schutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds. Meldet ein deutscher Reiseanbieter seine Zahlungsunfähigkeit an, muss dieser dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden und gegebenenfalls auch die sichere Rückreise organisieren. Kontaktmöglichkeiten: Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH, www.drsf.reise, kontakt@drsf.reise. Urlauberinnen und Urlauber, die sich derzeit an ihrem Urlaubsort befinden, können folgende Notfallnummer kontaktieren: +49 (0) 89 710 45 14 98

Wo greift der gesetzliche Absicherungsschutz nicht?
Wenn Kundinnen und Kunden nur einen Mietwagen, Wohnmobil oder ein Hotel gebucht haben, greift kein gesetzlicher Absicherungsschutz! Kann die Leistung nicht mehr erbracht werden und wurde bereits ein Teil bzw. alles beglichen, so können solche Ansprüche nur im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Haben Betroffene zum Beispiel auf den Webseiten www.fti.de, www.fti.at, www.fti.ch, www.5vorflug.de oder www.sonnenklar.tv eine Reise bei einem nicht zur FTI-Group gehörenden Reiseveranstalter gebucht, so sind diese nicht von der Insolvenz betroffen. Die AK OÖ empfiehlt, zeitnah mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen.

Wie ist die Situation bei bereits angetretenen Reisen?
Sitzen Reisende am Urlaubsort fest, empfiehlt der AK-Konsumentenschutz sofort mit Ihrem Reisebüro bzw. über die Notfallnummer Kontakt mit dem Abwickler Kontakt aufzunehmen.

Wie sollen sich betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verhalten?
Für die betroffenen Beschäftigten ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und nicht überstürzt das Arbeitsverhältnis zu lösen. Dadurch könnten Ansprüche verloren gehen. Sollte dennoch jemand sein Arbeitsverhältnis früher beenden wollen, raten die Expertinnen und Experten der AK dringend, sich vorher beraten zu lassen, damit keine Ansprüche verloren gehen.

Arbeiterkammer Oberösterreich steht beratend zur Seite
Konsumentinnen und Konsumenten können sich über die aktuelle Situation auf der Webseite der AK Oberösterreich informieren. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden sich mit Fragen an die Arbeitsrechtsexpertinnen und -Experten der AK Oberösterreich unter Telefon +43 (0) 50 6906-2364 bzw. insolvenzrecht@akooe.at.

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