AK OÖ gibt Tipps
Weihnachtseinkäufe ohne böses Erwachen

Der AK-Konsumentenschutz gibt Tipps für den Einkauf, damit Weihnachten ein Fest der Freude und nicht des Ärgers wird.  | Foto: pressmaster/PantherMedia
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Der Konsumentenschutz der AK OÖ macht auch rund um Weihnachten keine Pause. Weil es gerade zu dieser Zeit viele Probleme mit Fake-Shops, Waren aus Übersee und bei der Paketzustellung gibt. Auch bei der Rückgabe gibt es einiges zu beachten. Und Gutscheine sind ebenfalls nicht immer die perfekte Überraschung unter dem Christbaum. Mit den folgenden AK-Tipps sollte allerdings alles klappen und Weihnachten ein Fest der Freude und nicht des Ärgers werden.

OÖ. Immer mehr Menschen bestellen Waren online – das nutzen Betrüger aus, um mit Kopien bekannter Shops Konsumentinnen und Konsumenten in die Falle zu locken. Die schlechte Nachricht: Wenn im Voraus bezahlt wurde, ist das Geld meist verloren. Und selbst wenn der Shop existieren, entspricht die – vor allem aus Asien - gelieferte Ware oft nicht den Erwartungen. Eine Reklamation kann teuer werden. Denn die Rücksendung ist meist kostenpflichtig und die Kosten dafür übersteigen oft den Preis der Ware. Dazu ist es möglich, dass die Ware beim Zoll kontrolliert wird und Betroffene zur Kasse gebeten werden.

Tipp der AK: Suchen Sie nach dem Impressum! Ein Impressum sollte eine Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse haben. Das ist ein Zeichen für die Seriosität eines Unternehmens. Wichtig: Eine at- oder de-Domain bedeutet nicht, dass Sie in Österreich oder Deutschland bestellen!

Paket einfach ablegen geht nicht

Diese „Zustellform“ ist grundsätzlich unzulässig. Der Empfänger muss die Lieferung in Händen halten, damit sie in seinen Besitz übergeht. Wird das Paket beschädigt oder geht verloren, trägt der/die Versender:in das Risiko. Bei Verlust des Pakets müssen nicht Sie sich auf die Suche machen. Die Haftung für beschädigte oder verlorene Waren trifft grundsätzlich den/die Versender:in. Wurde das Paket von einem Unternehmen an Sie versandt, können Sie von diesem die erneute Lieferung oder den Austausch der beschädigten Ware verlangen. Es ist egal, ob das Paket tatsächlich verlorenging, angeblich bei einem Nachbarn hinterlegt wurde oder der Zusteller sich geirrt hat.

Tipp der AK: Abholstation nutzen! Wenn Sie Ihr Paket nicht beim Nachbarn oder vor der Tür abgelegt haben wollen, lassen Sie es in eine Abholstation senden. Beinahe alle Zustelldienste bieten online oder telefonisch eine Umleitung der Lieferung an. Sie müssen dafür nur einen Shop oder eine Niederlassung des jeweiligen Transporteurs aufsuchen. Der zusätzliche Zeitaufwand kann sich lohnen. 

Rücktrittsrecht im Online-Handel

Haben Sie die Geschenke im Online-Handel bestellt, können Sie bei (fast) allen Produkten den Rücktritt erklären. Das bedeutet, Sie können die Ware zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet. Beachten Sie, dass der Rücktritt nach dem Fernabsatzgesetz innerhalb von 14 Tagen (ab Erhalt der Ware und der Rücktrittsbelehrung) erfolgen muss. Die Feiertage beziehungsweise die Wochenenden verlängern diese 14 Tage übrigens nicht.

Tipp der AK: Wir raten, die Verpackung aufzubewahren, da Firmen oft die Rückgabe im Originalkarton verlangen. Fehlende Originalverpackung schließt allerdings das Rücktrittsrecht nicht aus!

Umtausch ist keine Selbstverständlichkeit

Viele Geschäfte bieten zwar mehr an, als der Gesetzgeber vorschreibt und tauschen großzügig um oder geben sogar eine Geld-Zurück-Garantie.

Tipp der AK: 
Schon beim Kauf an Umtausch und Rückgabe denken! Wenn Sie unsicher sind, ob das Geschenk gut ankommt, vereinbaren Sie mit dem Geschäft die Rückgabe oder die Umtauschmöglichkeit. Denken Sie daran, auch einen ausreichenden Zeitraum festzulegen. Idealerweise lassen Sie sich alles am Kassazettel oder auf der Rechnung schriftlich bestätigen.

Gutscheine bei Konkurs nichts mehr wert

Zu Weihnachten greifen viele gerne zu Gutscheinen. Aber Achtung: Ein gutgemeintes Geschenk kann beim Einlösen Probleme bereiten und im Fall einer Insolvenz sind die Gutscheine meist wertlos. Erlebnis- und Hotelgutscheine sind oft von einigen Umständen (etwa Wetterbedingungen) abhängig. Eine Einlösung kann daher problematisch sein. Bei Hotelgutscheinen beziehungsweise Geschenk-Boxen führt eine aufwendige Registrierung beziehungsweise die eingeschränkt verfügbaren Termine oft zu Unmut bei den Beschenkten.

Tipp der AK: Risiko streuen oder vermeiden! Wählen Sie Gutscheine, die in verschiedenen Geschäften eingelöst werden können (z.B. bei Firmen innerhalb einer Stadt oder eines Shopping-Centers). Risikolose Alternativen sind Bargeld und selbstgemachte Gutscheine.

Infos zu diesen und vielen weiteren Themen finden Sie unter:
ooe.konsumentenschutz.at

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