Medizinische Versorgung
Mutter-Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr
Die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes bis zum 18. Lebenjahr des Kindes und mit erweiterten Untersuchungen der Mutter wurde bei der Landesfamilienreferenten-Konferenz in Wien einstimmig beschlossen.
OÖ. Im Fokus des Antrags steht die Weiterentwicklung des „Mutter-Kind-Passes“ bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, wofür eine Expertengruppe eingerichtet wird, die über verpflichtende und begleitende Maßnahmen im Mutter-Kind-Pass entscheidet. Diese umfassen beispielsweise eine zahnärztliche Untersuchung der Mutter während der Schwangerschaft oder Stillzeit und des Kindes im letzten Kindergartenjahr. Außerdem soll eine fachärztliche Hals-Nasen-Ohren-Untersuchung, eine Stillberatung oder auch ein Sprach- und Entwicklungs-Screening beim Kind beinhaltet sein. Die Integration der Elternbildung ist ebenso vorgesehen.
„Durch den Mutter-Kind-Pass soll in Zukunft ein bestmöglicher Zugang zur medizinischen Versorgung gewährleistet werden. Dafür ist natürlich auch eine Evaluierung und Erweiterung der Vorsorgemaßnahmen notwendig“, betont Landeshauptmann-Stv. Manfred Haimbuchner, der den Antrag auf die erweiterten Maßnahmen eingebracht hat.
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