Pensionsversicherung
Pflege von Angehörigen anrechenbar

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In vielen Fällen werden Angehörige zu Hause gepflegt. Für diese gesellschaftlich wertvolle Aufgabe beenden dafür viele ihre Erwerbstätigkeit, was fehlende Zeiten in der Pensionsversicherung zur Folge hat. 

OÖ. Scheiden Personen aus einer Pflichtversicherung,  um einen nahen Angehörigen zu pflegen, besteht unter gewissen Voraussetzungen eine Möglichkeit zur Weiterversicherung. Das heißt die Pflege von Angehörigen kann ab Pflegestufe 3 auf die Pension angerechnet werden. Die Pflege muss die gänzliche Arbeitskraft beanspruchen und in häuslicher Umgebung erfolgen. 
Diese Pensionsversicherung ist für die Pflegenden kostenlos, den Beitrag übernimmt der Bund. "Auf pflegeinfo-ooe.at kann man mehr über die Anrechnung zur Pensionszeit nachlesen. Der Antrag ist beim zuständigen Sozialversicherungsträger zu stellen. Ein verwandtschaftliches Verhältnis zur pflegenden Person muss nicht zwingend bestehen", erklärt Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer.

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