In Oberösterreich
Die allermeisten Betriebe halten Jugendschutz ein

Dietmar Krenmayr, MA (Projektleiter Testkäufe, Institut Suchtprävention) und Landesrat Michael Lindner (SPÖ). | Foto: Land OÖ
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Auf Basis des Jugendschutzgesetzes wurden in Oberösterreich im Vorjahr wieder Testkäufe durchgeführt. In mehr als drei Viertel der getesteten Betriebe wurden die Jugendschutzbestimmungen bei Alkohol und Tabak eingehalten, heißt es vom Land OÖ.

OÖ. Insgesamt führte das Institut für Suchtprävention im Vorjahr 1.122 Testkäufe durch - davon 643 im Lebensmitteleinzelhandel, 163 in Tankstellenshops und 114 in Gastronomiebetrieben. 202 Testkäufe wurden in Tabakfachgeschäften getätigt. In 857 der getesteten Betriebe (76,4 %) wurden die geltenden Jugendschutzbestimmungen eingehalten und kein gebrannter Alkohol oder Tabakwaren an Minderjährige abgegeben. Im Vergleich zu 2021 stieg die Abgabequote damit von 23,5 % Abgaben im Jahr 2021 marginal um 0,1 Prozentpunkte auf 23,6 % im Jahr 2022.
Insgesamt veränderten sich die Abgabequoten im Jahr 2022 im Lebensmittel-Einzelhandel und in Tankstellenshops kaum. Die getesteten Gastronomiebetriebe verschlechterten sich zwar gegenüber dem Vorjahr, haben sich aber langfristig positiv entwickelt und liegen nun auf einem vergleichbaren Niveau mit Lebensmittel-Einzelhandel und Tankstellenshops. Tabakfachgeschäfte dagegen verbesserten sich zum zweiten Mal in Folge und weisen nun von allen Branchen das beste Testergebnis aus, heißt es vom Land OÖ. 

Das Alter nicht richtig berechnet

Die Höhe der Abgabequote sei aber nicht nur dadurch beeinflusst, dass das Kassenpersonal die Alterskontrolle nicht durchführe. Ein Grund hierfür ist auch die fehlerhafte Altersberechnung des Personals, um das Alter der jugendlichen Testkäufer festzustellen, schreiben die Tester.
Es zeige sich, dass die korrekte Berechnung des Alters in der Verkaufssituation für das Kassenpersonal ohne geeignete technische Hilfsmittel häufig herausfordernd sei.
„Für Kinder und Jugendliche in Oberösterreich wird es Jahr für Jahr schwieriger, an Alkohol und Tabakprodukte zu kommen. Die Ergebnisse der Betriebsprüfungen auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes durch jugendliche Testkäuferinnen und Testkäufer belegen, dass es sich hierbei um eine besonders wirksame Maßnahme des Jugendschutzes und der Prävention handelt“, zieht Kinderschutz-Landesrat Michael Lindner (SPÖ) eine positive Bilanz.

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