Aktuelles Urteil
Gericht erlaubt Urnenbestattung im Garten und in der Donau

Eine Urne muss vor allem pietät- und würdevoll behandelt werden. Auch der Ort an dem sie beigesetzt wird muss das gewährleisten können. | Foto: serezniy/panthermedia
  • Eine Urne muss vor allem pietät- und würdevoll behandelt werden. Auch der Ort an dem sie beigesetzt wird muss das gewährleisten können.
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Wenn es nach einem aktuellen Entscheid des Landesverwaltungsgerichts geht, dann dürfte einer würdevollen Urnenbestattung im eigenen Garten oder in Gewässern künftig nichts mehr im Wege stehen.

OÖ. In der jüngeren Vergangenheit haben die zuständigen Behörden in zwei Fällen Anträge auf mehr oder minder unorthodoxe Urnenbestattungen abgelehnt. Einmal ging es dabei um einen privaten Garten in einem Wohngebiet in Schwanenstadt und einmal um eine Wasserbestattung in der Donau in Linz. In beiden Fällen erhoben die Angehörigen Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht – und bekamen recht.

Pietät und Würde ausschlaggebend

Das Oö. Leichebestattungsgesetz sieht vor, dass „die Umstände der beabsichtigten Beisetzung, insbesondere der Beisetzungsort, erwarten lassen, dass die Urne pietät- und würdevoll behandelt wird“. In Schwanenstadt hielt man Ort eine Verhandlung ab, die zu dem Schluss kam, dass das dort geplante Grabmal dem Gesetzestext entsprechen würde. Hinsichtlich der beabsichtigten Beisetzung der Urne in der Donau hat ein Verfahren ergeben, dass aufgrund des gewählten Ortes und des beabsichtigten Systems der Wasserbestattung hier ebenso eine pietät- und würdevolle Beisetzung der Urne zu erwarten sei. Auch sonst seien keine Nachteile, etwa im Vergleich zu einer Beisetzung in der Erde, erkannt worden.

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