Neue Fischotterverordnung
Jagd auf Fischotter ab Herbst erlaubt
Wo Fischotter den Fischbestand gefährden, wird in Oberösterreich ab Mitte September die Jagd auf die Raubtiere erlaubt sein.
OÖ. Laut dem jährlichen OÖ Fischottermonitoring ist der Erhaltungszustand der schwimmenden Maderart mit mehr als 640 Exemplaren „günstig“. Das Tier wird nun von der Liste der gefährdeten Arten gestrichen. Künftig bestimmen die Monitoring-Ergebnisse die sogenannten Entnahmekontingente, geben also vor, wieviele Fischotter von Jägern erlegt werden dürfen. Erlaubt wird das aber nur dort, wo die Verbreitung der Raubtiere den Fischbestand gefährdet. Geregelt wird die Jagd in der Oö. Fischotterverordnung.
„Ziel der Oö. Fischotterverordnung ist die Herstellung eines natürlichen Gleichgewichts in und an allen Gewässern Oberösterreichs, die Unterstützung der Entwicklung natürlicher Laichplätze für heimische Fischbestände, der Schutz der Teichwirtschaft und damit heimischer Fischproduktion unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des günstigen Erhaltungszustands des Fischotters“,
erklärt Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP).
„Wesentliche Beeinträchtigung“
Dass eine Notwendigkeit zur Regulation besteht, habe sich in den vergangenen Jahren herauskristallisiert. So hätten Fischereiverbände, aber auch Bäuerinnen und Bauern, die eine Teichwirtschaft betreiben, von „wesentlich beeinträchtigten“ Fischbeständen berichtet - sogar ganze Zuchtteiche seien „ausgefressen“ worden.
Stellungnahmen „teilweise berücksichtigt“
Der Begutachtungsentwurf der Fischotterverordung war vier Wochen öffentlich Zugänglich. Interessensvertretungen und NGOs seien gezielt kontaktiert und auf die Möglichkeit zur Stellungnahme aufmerksam gemacht worden, so Langer-Weninger. Insgesamt 34 Stellungnahmen waren eingegangen, sieben davon negativ. Alle fachlichen Einwände seien geprüft und teilweise berücksichtigt worden. Nun wurde die Verordnung von der Landesregierung beschlossen und damit rechtlich legitimiert.
Abschuss ab Mitte September
Eine tatsächliche Entnahme wird ab dem 16. September 2022 möglich sein. Als vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Fischotter sind die Entnahmen zunächst bis in den Herbst 2028 gestattet. Auch eine wissenschaftliche Begleitung und ein jährliches Monitoring werden in der Verordnung festgelegt.
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