Behördliche Preisaufsicht
„Vorsatz und Kalkül haben wir noch keinem unterstellen können“

- V. l.: Sandra Bleier (Preisaufsicht, Land OÖ), Landesrat Stefan Kaineder (Grüne), Christian Hammermüller (Abteilung Wirtschaftsrecht, Land OÖ).
- Foto: MeinBezirk OÖ
- hochgeladen von Ingo Till
Die Preisaufsicht des Landes Oberösterreich sorgt für die Einhaltung des Preisauszeichnungsgesetzes und soll damit die Preistransparenz im Handel sicherstellen.
OÖ. Im vergangenen Jahr führten die oberösterreichischen Preisauszeichnungsorgane 2.385 Kontrollen durch. Dabei wurden 167 Verstöße festgestellt, was einer Beanstandungsquote von rund sieben Prozent entspricht. Besonders im Lebensmittelhandel gab es mit 217 Kontrollen und 58 Verstößen viele Beanstandungen. Rabattaktionen wurden am häufigsten kritisiert. Positiv sei hervorzuheben, dass es in Bereichen wie Bestattungsunternehmen und Reisebüros keine Beanstandungen gab.
„Unsere Preisaufsicht sorgt dafür, dass Konsumentinnen und Konsumenten in Oberösterreich sicher und fair einkaufen können. Die jährlichen Kontrollen decken nicht nur Verstöße auf, sondern setzen auch klare Zeichen für mehr Transparenz. Besonders wichtig ist uns, dass auch der Onlinehandel stärker überprüft wird, um digitale Preisspielräume nicht zu Lasten der Kundinnen und Kunden auszunutzen.“
Stefan Kaineder, Umwelt-Landesrat
Schwerpunkte der Preisaufsicht
Die Preisaufsicht legte 2024 einen besonderen Fokus auf Fluglinien, Reisebüros, den Lebensmittelhandel, Tankstellenpreise sowie Bäder und Freizeitangebote. Zusätzlich zu den Routinekontrollen wurden Schwerpunktaktionen in Freibädern, Raststätten und Bootsverleihen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigten, dass die Preisauszeichnung in diesen Bereichen größtenteils korrekt war. Neue Herausforderungenen für die Preistransparenz bringt die Digitalisierung mit sich. Dynamische Preise und elektronische Preisschilder, die sich in Echtzeit ändern und intransparente Preisgestaltung im Online-Handel sind nur zwei Beispiele.
Praktische Durchführung der Kontrollen
Die Preisauszeichnungsorgane planen ihre Kontrollrouten bezirksweise und prüfen unangemeldet, jedoch nicht anonym, wie Sandra Bleier und Christian Hammermüller erklären: „Bei der Kontrolle wird geprüft, ob die Preisauszeichnung vollständig und korrekt ist, ob die Grundpreisauszeichnung passt und bei Getränken wird überprüft, ob das Pfand ausgezeichnet ist.“ Bei Beschwerden von Konsument:innen werde gezielt geprüft. „Konsumentinnen und Konsumenten haben bei einem falsch ausgezeichneten Preis zwar keinen Anspruch auf diesen Preis, es liegt aber ein Verstoß gegen das Preisauszeichnungsgesetz vor“, so Bleier und Hammermüller weiter. Es drohen Strafen über mehrere Hundert Euro – von denen aber häufig im Sinne einer Verwarnung abgesehen werde. Bei Beanstandungen herrsche stets Einsicht und böswillige Verstöße gibt es laut Bleier und Hammermüller nicht.
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