Hilfe für Vertriebene
Wie man ein Quartier für Flüchtlinge aus der Ukraine bereitstellt

Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer beim Besuch einer Notunterkunft in Linz. | Foto: Land OÖ/Peter Mayr
  • Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer beim Besuch einer Notunterkunft in Linz.
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Mehr als 1.300 Ukrainerinnen und Ukrainer konnten bereits über die Nachbarschaftshilfe an private Quartiergeber vermittelt werden. Hier erfahren Sie, wie auch Sie einen vorübergehenden Wohnplatz zur Verfügung stellen können.

OÖ. „Die Unterbringung und Versorgung einer sehr großen Anzahl an ukrainischen Vertriebenen ist eine gemeinsame Kraftanstrengung aller in Oberösterreich. Jedes Quartier kann am Ende ausschlaggebend sein, um einer ukrainischen Mutter mit ihren Kindern ein Bett und Dach über dem Kopf bieten zu können“, sagt Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) und appelliert an die heimische Bevölkerung weiterhin, wo es möglich ist, Quartiere zur Verfügung zu stellen.

Meldung und Zuteilung der Unterkünfte

Nachdem die Wohnmöglichkeit über die Website des Landes gemeldet wurde, wird diese von Volkshilfe und Caritas geprüft und in weiterer Folge erfolgt die Zuteilung. Caritas und Volkshilfe sind vor Ort dann auch sowohl für die Quartiergeber, als auch die ukrainischen Geflüchteten, die Ansprechpersonen.

Welcher Wohnraum wird benötig?

Jede sofort verfügbare und beziehbare Wohnmöglichkeit. Von einzelnen Zimmern, über leerstehende Wohnung bis zu Häusern. Mindestens jedoch ein eigenes Zimmer, ein Sofa im Wohnzimmer ist zu wenig. Am Ende ist jede feste Unterkunft besser als ein Feldbett in einem Turnsaal.

Habe ich Versorgungspflichten?

Es besteht keine Versorgungspflicht, es wird lediglich Wohnraum zur Verfügung gestellt. Die Flüchtlinge haben die Möglichkeit finanzielle Unterstützung zu beantragen, sind eigenständig und können sich oft selbst versorgen.

Wie lange bleiben die Gäste?

Es handelt sich um eine Wohnraumspende, daher bestimmt der Quartiergeber, wie lange er Flüchtlinge aufnehmen möchte. Es ist ratsam frühzeitig bekannt zu geben, wenn man das Angebot beenden möchte, damit rasch eine neue Unterkunft gefunden werden kann.

Zur Krankenversicherung

Ukrainische Staatsangehörige und weitere Personen, die ab dem 24. Februar 2022 wegen der kriegerischen Ereignisse in der Ukraine vorübergehend in Österreich aufgenommen werden, sind ab dem Tag der Ankunft im Bundesgebiet bei der ÖGK krankenversichert. Zu beachten ist, dass die erforderliche Anmeldung zur Krankenversicherung nur dann automatisch erfolgt, wenn, die betroffene Person Grundversorgung bezieht. Vertriebene erhalten eine Versicherungsnummer und einen e-card-Ersatzbeleg, aber keine e-card. Die Versicherungsnummern werden im Rahmen der Registrierung der ukrainischen Flüchtlinge vergeben.

Wurde die Registrierung noch nicht vorgenommen, so können Leistungen (Arzt, Apotheke, ..) trotzdem gegen Vorlage des ukrainischen Reisepasses in Anspruch genommen werden.

Arbeiten in Oberösterreich

Ukrainischen Vertriebenen, die sich registriert haben, ist es möglich in Österreich in allen Branchen zu Arbeiten. Erforderlich ist dafür eine Beschäftigungsbewilligung durch das AMS. Die Beschäftigungsbewilligung wird entweder vom Arbeitgeber beantragt oder wird im Falle der aktiven Vermittlung durch das AMS von diesem erteilt. Das AMS unterstützt alle Personen mit einem gültigen Ausweis für Vertriebene mit bedarfsgerechten Förderangeboten wie z.B. Deutschkursen, Kompetenzerhebungen und Qualifizierungen bei der Arbeitsmarktintegration und vermittelt auch aktiv offenen Stellen.

Mehr Informationen, auch auf ukrainisch unter ams.at/arbeitsuchende/arbeiten-in-oesterreich-und-der-eu/ukraine

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