Bei winterlichen Verhältnissen
Ab 1. November sind Winterreifen wieder Pflicht

- Ab 1. November herrscht in Österreich die situative Winterreifenpflicht.
- Foto: Hofer
- hochgeladen von Ingo Till
Für Pkw besteht in Österreich die situative Winterreifenpflicht. Diese besagt, dass ab 1. November bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, wie Schnee, Matsch oder Eis, auf allen Rädern Winterreifen zu verwenden sind.
OÖ/Ö. „Nicht nur die gesetzliche Verpflichtung, sondern auch die sinkenden Außentemperaturen sprechen für einen baldigen Umstieg auf die Winterreifen. Der richtige Zeitpunkt ist dann gekommen, wenn die Temperaturen unter 7 °C absinken, was ab nächster Woche der Fall sein wird“, empfiehlt Adolf Seifried, Gremialobmann des oö. Fahrzeughandels, schon jetzt an den Reifenwechsel zu denken, denn beim ersten Schneefall sei es zu spät.
Wartezeit und Komfort
Dass man sich zudem lange Wartezeiten erspart, ist ein weiteres Argument für den zeitgerechten Reifenwechsel. Die Sommerreifen lagert man am besten gleich beim Reifenhändler ein, der für optimale Lagerbedingungen sorgt und sie fürs Umstecken im Frühjahr bereithält. Damit spart man Platz im eigenen Keller bzw. in der Garage, spricht Gremialobmann Seifried einen wesentlichen Komfortfaktor an.
Der Sicherheitsfaktor
Für Winter-Pneus sprechen gleich mehrere Argumente. „Neben der Profilstruktur garantieren auch spezielle Gummimischungen auf kalten Fahrbahnen optimalen Grip und Bremseigenschaften, die man mit Sommerreifen niemals erreicht. Auch wertvolle Hilfen wie ABS und ESP können nur dann richtig arbeiten, wenn die Verbindung zum Asphalt optimal ist, also die richtigen Reifen verwendet werden“, nennt Seifried weitere Gründe für die rechtzeitige Winterreifenmontage. Dazu auch einige rechtliche/technische Details: Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen. Ein neuer Winterreifen hat zwischen 8 und 10 mm Tiefe. Je weniger Profiltiefe, desto schlechter sind auch die Fahreigenschaften auf Schnee und Matsch. „Für optimalen Grip müssen neue Winterreifen allerdings rund 200 bis 300 km auf trockener Fahrbahn eingefahren werden“, weist Seifried auf einen weiteren Sicherheitsaspekt hin.
Spikereifen und Schneeketten
Auch Schneeketten gehören zur Winterausrüstung. Bei deren Verwendung wird allerdings empfohlen, nicht schneller als 50 km/h zu fahren. Übrigens, bei Schneekettenpflicht reicht die Verwendung von Spikereifen nicht. Auch bei Verwendung von Spikereifen gibt es einige Punkte zu beachten: Spikes dürfen nur zwischen 1. Oktober und 31. Mai verwendet werden. Spikes-bereifte Fahrzeuge müssen am Heck mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet sein. Zudem gelten Tempolimits — auf Freilandstraßen 80 km/h, auf Autobahnen 100 km/h. Außerhalb Österreichs sind Spikes nicht überall erlaubt, so etwa in Tschechien und Deutschland (ausgenommen kleines Deutsches Eck).
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