Anpassung an Bundes-Regelung
Corona-Ampel: Oberösterreich dürfte strenge Maskenpflicht abschaffen
Das Land OÖ dürfte zum Start der Corona-Ampel die strenge Maskenpflicht abschaffen. Denn mit der verschärften Mund-Nasen-Schutz-Pflicht hätte die Ampel in OÖ wohl kaum auf grün geschaltet.
OÖ. Bisher musste in Oberösterreich in allen öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen eine Maske (bzw. Mund-Nasen-Schutz) getragen werden. In den anderen Bundesländern ist die Regelung nicht ganz so streng gefasst. Nun dürfte Oberösterreich die "Maskenregel" an den Rest Österreichs angleichen. Man werde die "strengeren Regeln hinsichtlich Maskenpflicht in OÖ zum Zeitpunkt der Einführung der Ampelregelung seitens des Ministeriums (spätestenfalls) überdenken", heißt es von Seiten des Landes. Unterm Strich dürfte das heißen: Die strenge Maskenpflicht fällt – wahrscheinlich noch vor der Einführung der Corona-Ampel, die für 4. September geplant ist.
Der Hintergrund: Mit der verschärften Maskenpflicht wäre es schwer bis unmöglich gewesen das Bundesland OÖ jemals komplett auf "grün" zu setzen. In Oberösterreich hätte somit immer ein mittleres (gelb) bis hohes (orange) Corona-Risiko gegolten. Außerdem ist die weniger strenge Masken-Regel dann im Gleichklang mit den anderen acht Bundesländern – Stichwort Vergleichbarkeit.
Größte Veränderung in Handel und Gastronomie
Sichtbar wird die weniger strenge Masken-Regel wohl in der Gastronomie: Sobald die OÖ-Regelung fällt, sind Gasthäuser und Restaurants für Gäste wieder ohne Mund-Nasen-Schutz zu betreten und zu verlassen. Auch das Personal dürfte in OÖ dann weder Maske noch Mundschutz benötigen.
Ebenso muss im Handel (außer in Supermärkten/Bäckereien/Fleischereien/gewissen Tankstellen) keine Maske getragen werden, wenn der 1-Meter-Mindestabstand eingehalten werden kann. In anderen Bereichen glichen sich die Regeln in OÖ und dem Rest Österreichs bisher schon stark (siehe unten).
Zur Erklärung – Maskenpflicht
• In Oberösterreich gilt (noch) eine verschärfte Maskenpflicht: Der Mund-Nasen-Schutz (MNS) musste in allen öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen, Geschäften oder Lokalen getragen werden. Ebenso Pflicht zum MNS: Am Weg zum und vom Tisch in der Gastronomie.
• Im Rest Österreichs gilt die Maskenpflicht in Apotheken, Supermärkten, Bäckereien, Fleischereien, Tankstellen mit angeschlossenen Lebensmittelverkaufsstellen, Banken, Postämtern – bei Dienstleistungen (z.B. in der Gastronomie) nur, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann.
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