26. Dezember bis 18. Jänner
Dritter Lockdown in Österreich – danach Freitesten möglich

Am 16. und 17. Jänner finden Massentests statt, bei denen man sich Freitesten kann – für Nicht-Tester gelten weiterhin die Lockdown-Regeln.  | Foto: Arno Melicharek
  • Am 16. und 17. Jänner finden Massentests statt, bei denen man sich Freitesten kann – für Nicht-Tester gelten weiterhin die Lockdown-Regeln.
  • Foto: Arno Melicharek
  • hochgeladen von Thomas Kramesberger

Von 26. Dezember bis 18. Jänner geht Österreich in den dritten Lockdown. Vor dem 18. Jänner finden Massentests statt, bei denen man sich Freitesten kann – für jene, die sich nicht testen lassen, gelten die Regeln des Lockdowns sogar bis 24. Jänner.

OÖ. "Die Anstrengungen des zweiten Lockdowns haben Wirkung gezeigt, aber die Ansteckungszahlen sind nach wie vor auf einem hohen Niveau. Die Progonse der EU für das erste Quartal 2021 ist eine düstere und dramatische. Wir erleben bereits jetzt schon in vielen anderen Ländern explodierende Ansteckungszahlen. Das bedeutet, dass wir uns jetzt schon darauf einstellen können, dass jederzeit bei uns wieder ein exponentielles Wachstum ist", so Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Deshalb habe man eine Strategie für die nächsten Monate ausgearbeitet, die einen weiteren Lockdown von 26. Dezember bis 18. Jänner beinhaltet. Ziel sei eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100, so der Bundeskanzler.

Der dritte harte Lockdown beinhaltet folgende Maßnahmen:

  • Die Schulen bleiben nach den Feiertagen geschlossen – ab 7. Jänner soll allerdings wieder Unterricht im Distance-Learning erfolgen. Ab 18. Jänner ist dann wieder der Unterricht in den Schulen geplant.
  • Der Großteil des Handels bis auf Lebensmittelhandel, Drogeriemärkte, Apotheken muss zwischen 26. Dezember und 18. Jänner geschlossen halten.
  • Mindestens bis dahin darf auch die Gastronomie  nicht aufsperren – die Abholung von Speisen bleibt aber erlaubt.
  • Körpernahe Dienstleister wie Friseure oder Masseure dürfen ihre Dienste während der Phase des dritten harten Lockdowns ebenfalls nicht anbieten.
  • Die Ausgangsbeschränkungen gelten wieder rund um die Uhr – heißt: Das Haus darf nur aus folgenden Gründen verlassen werden: Arbeiten, Helfen, Grundbedürfnisse, Sport.

Am Wochenende vor dem 18. Jänner findet ein weiterer Massentest statt, es wird die Möglichkeit des Freitestens geben. Alle die nicht testen gehen, gelten die Regeln des Lockdowns bis 24. Jänner.

Hier geht es zur aktuellen Corona-Situation in Oberösterreich.

"Es gibt keine Silvesterparty"

Bis vor Kurzem waren Ausnahmeregeln an Silvester angedacht, die es – wie an Weihnachten – erlaubt hätten, sich mit bis zu zehn Personen zu treffen. Diese Ausnahmen gibt es mit dem neuen Lockdown ab 26. Dezember nicht mehr. "Es gibt keine Silversterparty", sagt Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). Soll heißen: Die Ausgangsbeschränkungen gelten auch an Silvester, ohne Ausnahme.

Skifahren bleibt erlaubt

Eine der interessanten Ausnahmen im Lockdown ist das Skifahren, denn es bleibt trotz Ausgangbeschränkung ab 24. Dezember erlaubt. Wie Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler (Grüne) bestätigt, ist es möglich, mit den zur Verfügung stehenden Verkehrsmitteln, zu den Skigebieten zu reisen. Dort sollen allerdings strenge Sicherheitsvorkehrungen gelten – wie etwa etwa das Tragen von FFP2-Masken. Laut OÖ-Wirtschaftslandesrat Markus Achleitner (ÖVP) dürfen auch nur die Hälfte der verfügbaren Gondelplätze belegt werden.

Regelmäßige Tests der Bevölkerung

Darüber hinaus werde auch nach dem 18. Jänner auf regelmäßige Tests der Bevölkerung gesetzt – eine entsprechende Infrastruktur wird in allen Bundesländern zur Verfügung gestellt. Gewisse Berufsgruppen sollen, so Kurz, einmal wöchentlich getestet werden. "Ab 18. Jänner soll  Kultur und Gastronomie in Österreich wieder öffnen, Urlaub in Österreich soll wieder möglich sein. Aber nur einem mit Test, der zuvor durchgeführt wird", so Kurz.

Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Oberösterreich auf MeinBezirk.at/Oberösterreich

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau auf Facebook: MeinBezirk.at/Oberösterreich - BezirksRundSchau

BezirksRundSchau auf Instagram: @bezirksrundschau.meinbezirk.at

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus deinem Bezirk und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.