15 Millionen Euro
Energiekostenausgleich für Sportvereine
Sportminister Werner Kogler (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) präsentierten heute erste Details zum Energiekostenausgleich für Sportvereine. 15 Millionen Euro werden gemeinnützigen Sportstättenbetreibern zur Verfügung gestellt, die besonders stark von den steigenden Energiepreisen betroffen sind.
Ö/OÖ. Sportminister Kogler: „Unser erklärtes Ziel ist, dass das Sportangebot in den Vereinen im bisherigen Ausmaß weitestgehend aufrechterhalten werden kann und Sportvereine nicht gezwungen sind, unvertretbare Erhöhungen bei Mitglieds- und Benützungsgebühren vornehmen zu müssen.“
Der Energiekostenausgleich wird sich in weiten Teilen am Energiekostenzuschuss des Wirtschaftsministeriums orientieren. Demnach erhalten Sportstättenbetreiber eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Erdgas, Fernwärme etc., die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit angefallen sind. Diese Ersatzrate wird sich der ersten Förderperiode (1. Juli bis 31. Dezember 2022) auf 40 Prozent, in der zweiten und dritten Förderperiode (1. Jänner bis 30. Juni; 1. Juli bis 31. Dezember 2023) auf jeweils 70 Prozent belaufen. Als abwickelnde Stelle fungiert die Bundes-Sport GmbH (BSG). Die Details des Förderprogrammes werden derzeit erarbeitet, eine Antragstellung ist für März 2023 vorgesehen.
Die Sportlandesräte – aus Oberösterreich war Markus Achleitner (ÖVP) dabei – begrüßten das Konzept des Energiekostenausgleichs und zeigten sich erfreut, dass die Sportvereine bereits mit Beginn des zweiten Quartals 2023 mit finanzieller Unterstützung rechnen können.
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