Geld für Sanierung
Land OÖ setzt Anreize gegen "Flächenfraß"
OÖ. Mit 1. Juni tritt in Oberösterreich eine neue „Sanierungsverordnung“ in Kraft. Die Kernpunkte der neuen Verordnungen sind Anreize zur Nachverdichtung und die sinnvolle Nachnutzung verbauter Liegenschaften.
Im Bereich von Eigenheimen tritt anstelle der bisherigen Sanierungsstufen ein Modell von Pauschalbeträgen und Boni für Sanierungen. Diese Unterstützungen gibt es – unter anderem – für: Die Schaffung einer neuen Wohneinheit, beim Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe oder bei einer Sanierung, die im Ortskern durchgeführt wird. Außerdem gibt es einen energetischen Bonus für das Erreichen besserer Energiestandards, und einen Installationsbonus, wenn Sanitär- und Elektromaßnahmen durchgeführt werden. Gänzlich neu ist, dass das Sanierungsmodell „Abriss-Neubau“, das es bisher im Eigenheimbereich gab, nun auch auf Wohnhäuser mit mehr als drei Wohneinheiten anwendbar ist. Das Beziehen einer Wohnbauförderung ist keine Voraussetzung, um die Förderungen beantragen zu können, heißt es.
„Mit den neuen Sanierungsverordnungen setzen wir gezielt Förderanreize in Richtung der Nachverdichtung und der ressourcenschonenden Schaffung und Erhaltung von Wohnraum. Die Nachnutzung bebauter Grundstücke ist ein wichtiges Instrument, um Bodenversiegelung und Zersiedelung hintanzuhalten. Ebenso forcieren wir die Sanierung auf das kosten- und energieoptimale Niveau, also kein Dämmen um des Dämmen Willens“, sagt Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stv. Manfred Haimbuchner (FPÖ).
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