Oberösterreich übernimmt Vorsitz in der Landeshauptleutekonferenz
Mit 1. Juli übernimmt Oberösterreich sowohl den Vorsitz in der Landeshauptleutekonferenz als auch den Vorsitz im Bundesrat.
Beide turnusmäßigen Vorsitzwechsel sind Symbole für die föderale Tradition und die föderale Struktur unserer Republik. Die Länder sind eigenständige Mitglieder des Bundesstaats. Sie sind keine nachgeordneten Organe des Bundes. Sie tragen aber umgekehrt eine gesamtstaatliche Verantwortung und müssen dieser gerecht werden. Die Länder müssen ihre Existenz vor den Bürgern legitimieren. Sie müssen insbesondere die Effizienz ihrer Tätigkeit nachweisen. Sie müssen das, was sie tun und bewirken, vor der Wählerin / vor dem Wähler in einer nachvollziehbaren und transparenten Weise rechtfertigen.
Schwerpunkte bis Ende 2015
1. Faire Finanzausgleichsverhandlungen auf Grund der dynamisch wachsenden Aufgaben der Länder. Dazu gehören die Kinderbetreuung, Soziales, Pflege, Gesundheit und Fachhochschulen.
2. Schwerpunkt Pflege: Die Pflegefinanzierung mit der Verlängerung des Pflegefonds wird ein zentrales Thema des OÖ Vorsitzes sein.
Daneben muss trotz geburtenschwacher Jahrgänge ein entsprechender Nachwuchs beim Pflegepersonal sichergestellt werden. Alleine in Österreich sind derzeit 600.000 Menschen hilfs- bzw. pflegebedürftig. Prognosen gehen davon aus, dass bis 2020 rund 60 Prozent mehr Einsatzstunden in der mobilen Pflege bzw. 25 Prozent mehr stationäre Pflege benötigt werden.
3. Schwerpunkt Deregulierung: Bereits im März wurden dem Vorsitzenden der Deregulierungskommission des Bundes, Verwaltungsgerichtshofpräsident Dr. Rudolf Thienel, die Bürgervorschläge die Bundesgesetzgebung betreffend Deregulierung übergeben. Deregulierung und damit die Reduzierung von staatlichen Vorgaben jeder Art ist die größte Herausforderung, vor der der Industrie- und Wirtschaftsstandort Österreich steht. Mehr Eigenverantwortung und weniger Regulierungen müssen dabei laut Pühringer das Ziel sein.
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