Erstmal "Vorwahltag" in Österreich
So funktioniert die EU-Wahl am 9. Juni

Die EU-Wahl findet am 9. Mai 2024 – in Österreich gibt es für Wahlkarten-Wähler erstmals quasi einen "Vorwahltag".  | Foto: AntonSokolov/PantherMedia
  • Die EU-Wahl findet am 9. Mai 2024 – in Österreich gibt es für Wahlkarten-Wähler erstmals quasi einen "Vorwahltag".
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Die Europawahl am 9. Juni 2024 bringt eine Reihe an Neuerungen mit sich. So kann man aufgrund der Wahlrechtsreform 2023 die Wahlkarte gleich bei der Abholung am Gemeindeamt zur Briefwahl nützen und wieder abgeben.

Ö/OÖ. "Vieles bei der kommenden Europawahl ist nicht anders, wie es die Wähler von der Bundespräsidentenwahl 2022 oder den Wahlereignissen 2019 in Erinnerung haben", sagte Bundes-Wahlleiter Gregor Wenda im Gespräch mit der APA. "Das typische Wahlereignis findet im Wahllokal statt." Wer am Wahltag wählen gehen möchte, kann wie üblich in seinem Wahllokal die Stimme abgeben.

"Wenn ich allerdings nicht am Hauptwohnsitz bin, nicht in meinem Sprengelwahllokal bin und die Stimme abgeben möchte, kann ich eine Wahlkarte beantragen", wies Wenda auf die seit 2007 bestehende Möglichkeit der Stimmabgabe mittels zu beantragender Wahlkarte hin. "Man kann damit entweder in ein anderes Wahllokal gehen, vor einer fliegenden Wahlbehörde wählen oder auch die Briefwahl machen."

"Vorwahltag" ist möglich

Neu ist seit Jänner dieses Jahres die mit dem Wahlrechtsreformpaket 2023 geschaffene Möglichkeit, die Wahlkarte quasi für einen "Vorwahltag" zu nutzen: Wer sich die Wahlkarte nicht postalisch zusenden lässt, sondern zur Abholung persönlich auf die Gemeinde oder das Magistrat geht, kann die Wahlkarte vor Ort sofort zum Wählen nutzen. An einigen Magistratsämtern war das bisher schon möglich, bei dieser Wahl nun erstmals an allen. "Das heißt, dort sind Örtlichkeiten vorgesehen, wo ich das in einer Wahlkabine, in einem Raum selbstständig machen kann. Und das ist das, was der Gesetzgeber sozusagen als Vorwahltag bezeichnet hat", sagt Wenda.

Wahlkarte rechtzeitig beantragen

Die Beantragung der Wahlkarten ist über mehrere Wege möglich. "Es kann schriftlich erfolgen, wobei schriftlich ein E-Mail sein kann, eine Antragskarte oder über ein Onlineportal." Möglich ist die Beantragung auch über die App "Digitales Amt", wofür die digitale Signatur "ID Austria" Voraussetzung ist. "Sie können allerdings auch noch altmodisch ein Fax oder einen Brief schicken", sagt Wenda. "Dazu kommt die persönliche Beantragung: Das heißt, ich komme selber in die Gemeinde, die sie ausstellt, und kann sie dort entweder sofort zur Briefwahl verwenden oder einfach mitnehmen und dann später verwenden."

Möglich sind Online-Anträge etwa über das Webportal oesterreich.gv.at (ebenfalls in Verbindung mit der ID Austria), in vielen Fällen kann man auch das Portal wahlkartenantrag.at nutzen, sofern die Heimatgemeinde an diesem Service teilnimmt.  Die Frist für die schriftliche Beantragung endet am 5. Juni 2024 in der Nacht. Persönlich können Anträge für eine Wahlkarte bei der Gemeinde bis 7. Juni 2024 um 12 Uhr gestellt werden.

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