Reform ab 1. Jänner
Spenden an Vereine leichter absetzbar

G. Lengauer und B. Zwielehner mit dem MV Tumeltsham. | Foto: ÖVP
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Die ÖVP setzt sich dafür ein, Vereine als wichtige Akteure in der Gesellschaft noch stärker zu unterstützen und war deswegen treibende Kraft einer steuerlichen Reform der Spendenabsetzbarkeit in der Bundesregierung: Ab dem 1. Januar 2024 werden Spenden an gemeinnützige Vereine steuerlich leichter absetzbar sein.

RIED. LAbg. Günther Lengauer, Bezirksparteiobmann der OÖVP, ermutigt die Vereine in Ried dazu, sich ab Januar in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen einzutragen.

"Jede und jeder Zweite in Ried im Innkreis engagiert sich ehrenamtlich für die Gesellschaft. Mit der neuen Regelung haben wir die Chance, das Ehrenamt als Säule unseres Zusammenlebens weiter zu stärken", betont Lengauer.

Größte Reform seit Jahrzehnten

Das Gemeinnützigkeitsformgesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und ermöglicht eine Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf alle gemeinnützigen Vereine. Diese Reform stellt die größte Veränderung in diesem Bereich seit Jahrzehnten dar. Durch die erleichterte steuerliche Absetzbarkeit wird erwartet, dass in Zukunft mehr Menschen spenden und somit die ehrenamtliche Arbeit in Ried im Innkreis weiter gefördert wird.

Landeshauptmann Thomas Stelzer nutzt die Gelegenheit, um allen Ehrenamtlichen in Ried seinen Dank auszusprechen:

"Unser Land wird von vielen engagierten Ehrenamtlichen und Freiwilligen getragen. Wir schätzen ihre Arbeit nicht nur, sondern setzen uns auch dafür ein, dass sie unter optimalen Bedingungen tätig sein können. Das Ehrenamt ermöglicht uns ein harmonisches Miteinander und ein erfülltes Leben."

Einfacheres Verfahren

Um insbesondere kleine Vereine zu unterstützen, wird es zukünftig ein weitgehend automatisiertes und vereinfachtes Verfahren über einen Steuerberater geben. Dadurch entfällt die bisherige jährliche kostenaufwändige Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer. Zusätzlich wird der Zugang zur Spendenabsetzbarkeit erleichtert, indem die Eintrittsfrist bei Nachweis der Gemeinnützigkeit von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt wird.

G. Lengauer und B. Zwielehner mit dem MV Tumeltsham. | Foto: ÖVP
Das Gemeinnützigkeitsformgesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und ermöglicht eine Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf alle gemeinnützigen Vereine.  | Foto: AndreyPopov/panthermedia
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