Jürgen Niedermaier/ÖAMTC
Tipps zum Reiserecht in Zeiten von Corona

Wer innerhalb Österreichs Urlaub macht und Inhaber eines ÖAMTC-Schutzbriefes ist, für den übernimmt der ÖAMTC die Kosten für unfreiwillige Übernachtungen. Auf dem Bild: Nationalpark Kalkalpen, Hanslalm | Foto: Oberösterreich Tourismus GmbH/Moritz Ablinger
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  • Wer innerhalb Österreichs Urlaub macht und Inhaber eines ÖAMTC-Schutzbriefes ist, für den übernimmt der ÖAMTC die Kosten für unfreiwillige Übernachtungen. Auf dem Bild: Nationalpark Kalkalpen, Hanslalm
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Soll in diesem Jahr überhaupt eine Reise gebucht werden? Was geschieht, wenn jemand vor Ort in Quarantäne muss? Im Rechtsservice des ÖAMTC (= Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club) gehen derzeit viele Fragen zu Reisen ein. Jürgen Niedermaier, Leiter des Rechtsservices, hat daher Tipps zum Reiserecht aufbereitet.

OÖ. Demnächst steht bei vielen Menschen im Land der Sommerurlaub an. Da die Situation aufgrund der Corona-Pandemie noch unsicher ist und bestimmte Einschränkungen bestehen, treten bei vielen Reisenden Fragen zur Planung auf.
Jürgen Niedermaier, Leiter des Rechtsservice beim ÖAMTC Oberösterreich, empfiehlt jetzt nach Möglichkeit einen Buchungstarif zu wählen, der bis zur Anreise kostenlos storniert werden kann. Auf diese Weise könne kurzfristig noch auf die Entwicklung am Zielort reagiert werden. Der Abschluss einer Reiseversicherung könne ebenfalls hilfreich sein, wobei im Vorhinein in Erfahrung gebracht werden sollte, welche Fälle im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie abgedeckt werden.

Kostenfreies Storno ist etwa bei Reisewarnungen möglich

Ist der Urlaub hingegen bereits gebucht, so müssten Stornobedingungen im Vertrag enthalten sein. Im Regelfall ist eine Stornierung einige Monate vor Reisebeginn oft noch kostenlos möglich, während sie bei einem sehr kurzfristigen Rücktritt beinahe den gesamten Reisepreis ausmachen kann. Niedermaier weist darauf hin, dass eine Pauschalreise grundsätzlich kostenfrei storniert werden kann, wenn am Urlaubsort Umstände auftreten, mit denen nicht zu rechnen war, sofern diese die Durchführung der Reise oder die Beförderung dorthin beeinträchtigen. Gründe für ein kostenfreies Storno sind beispielsweise das Vorliegen einer Reisewarnung, aber auch erhebliche coronabedingte Einschränkungen wie eine Ausgangsbeschränkung. Zu beachten ist, dass eine kostenlose Stornierung einer Pauschalreise nur möglich ist, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen. Eine entsprechende Beurteilung kann üblicherweise erst eine bis maximal zwei Wochen vor Antritt der Reise erfolgen. Wer früher storniert, erhält die Stornokosten nicht mehr zurück.
Sollte der Reiseveranstalter anstatt der Rückzahlung einen Gutschein anbieten, darf das auch ausgeschlagen werden. Gegen einen Gutschein spricht laut Niedermaier, dass er im Falle einer Insolvenz des Veranstalters seinen Wert verliere.

Individualreisende haben andere Regelungen

Wer individuell reist, also etwa nur die Unterkunft bucht und privat anreist, findet andere Regelungen vor. Eine kostenlose Stornomöglichkeit gibt es nur in Ausnahmefällen, etwa wenn das gebuchte Hotel nicht erreicht werden kann. In anderen Fällen empfiehlt Niedermaier, mit den Vertragspartnern wie dem Hotelpersonal Kontakt aufzunehmen und eine Lösung wie eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt zu finden.

ÖAMTC übernimmt zusätzliche Übernachtungskosten

Was geschieht, wenn die Corona-Infektionszahlen am Urlaubsort steigen und eine behördliche Quarantäne angeordnet wird? Auch diese Frage wird laut ÖAMTC OÖ derzeit häufig gestellt. Die Antwort: Zusätzliche unfreiwillige Übernachtungen könnten erforderlich sein. Wer von der Unterkunft aufgefordert wird, die Mehrkosten zu begleichen, sollte auf der Rechnung den Vermerk "Bezahlung unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung und Rückforderung" ergänzen. Handelt es sich dabei um eine Reise im Inland, übernimmt der ÖAMTC für Schutzbrief-Inhaber zusätzliche Übernachtungskosten.

Weitere Informationen zu Reisen im Sommer 2020

Wer innerhalb Österreichs Urlaub macht und Inhaber eines ÖAMTC-Schutzbriefes ist, für den übernimmt der ÖAMTC die Kosten für unfreiwillige Übernachtungen. Auf dem Bild: Nationalpark Kalkalpen, Hanslalm | Foto: Oberösterreich Tourismus GmbH/Moritz Ablinger
Jürgen Niedermaier, Leiter des Rechtsservices des ÖAMTC Oberösterreich, informiert jetzt über das Reiserecht in Zeiten der Corona-Pandemie. Kostenlose Stornierungen einer Pauschalreise sind im Regelfall etwa erst ein bis zwei Wochen vor Reiseantritt möglich. | Foto: ÖAMTC Oberösterreich
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Foto: Oliver Hoffmann - stock.adobe.com
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