Waldbrände in Rhodos
Wie Urlauber ihre Reise kostenfrei stornieren können

Um kostenfrei von einer Reisebuchung zurücktreten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es ist wichtig, sich regelmäßig über die aktuelle Lage im Urlaubsland zu informieren. | Foto: elnur_/panthermdia
  • Um kostenfrei von einer Reisebuchung zurücktreten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es ist wichtig, sich regelmäßig über die aktuelle Lage im Urlaubsland zu informieren.
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Aktuell wüten Waldbrände auf Rhodos und anderen griechischen Inseln. In solchen Fällen besteht laut Arbeiterkammer die Möglichkeit, dass Betroffene unter bestimmten Umständen von ihrer Reisebuchung zurücktreten können, ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen.

OÖ/RHODOS. Um kostenfrei von einer Reisebuchung zurücktreten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine essentielle Bedingung ist, dass der geplante Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich nah beieinander liegen. Wenn der Reiseantritt erst in einigen Wochen erfolgen soll, ist es ratsam, die Entwicklung der Situation abzuwarten. Zudem muss eine örtliche Nähe zu den Bränden gegeben sein, das bedeutet, dass die Region, in die die Reise geplant ist, tatsächlich von den Waldbränden betroffen sein muss.

Reisewarnungen beachten

Es ist daher wichtig, sich regelmäßig über die aktuelle Lage im Urlaubsland zu informieren. Eine offizielle Reisewarnung für die betreffende Region kann beispielsweise ein deutliches Indiz für eine bestehende Gefahr sein. Darüber hinaus kann auch eine seriöse Medienberichterstattung als Informationsquelle herangezogen werden, um sich über die Situation vor Ort auf dem Laufenden zu halten. Eine fundierte Entscheidung bezüglich eines kostenfreien Rücktritts von der Reisebuchung sollte stets auf verlässlichen Informationen basieren.

Von der Reise zurücktreten

Gemäß dem Pauschalreisegesetz haben Reisende bei einer gebuchten Pauschalreise, die eine Kombination aus verschiedenen Leistungen wie Flug und Hotel beinhaltet, das Recht auf einen kostenfreien Rücktritt vor Reiseantritt, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die entweder die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung der Personen zum Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Hierbei können Waldbrände, wie auch andere Naturkatastrophen, definitiv solche außergewöhnlichen Umstände darstellen.

Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass extreme Hitze in der Regel nicht ausreicht, um eine kostenfreie Stornierung zu begründen. Es müssen schon unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Reise oder die Beförderung ernsthaft beeinträchtigen, um Anspruch auf kostenfreien Rücktritt zu haben.

Rücktritt per Einschreiben

Nach einem erfolgreichen Rücktritt von der gebuchten Pauschalreise haben Reisende das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzuerhalten. Es wird dringend empfohlen, den Pauschalreiseveranstalter schriftlich über die Ansprüche zu informieren, idealerweise per Einschreiben. Die schriftliche Kommunikation dient als nachweisbarer Beleg für die Anfrage und die Mitteilung der Ansprüche, was bei eventuellen Unstimmigkeiten oder späteren Fragen äußerst nützlich sein kann. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit einer reibungslosen Abwicklung und Rückzahlung der geleisteten Zahlungen erhöht.

Reisende in Rhodos

Wenn sich Reisende bereits in Rhodos befinden und die Waldbrände Auswirkungen auf Teile ihrer Reise haben (z.B. gesperrte Strände, rauchige Luft), sollten sie den Pauschalreiseveranstalter kontaktieren. Dieser muss entweder vergleichbare Alternativen für die Fortsetzung der Reise anbieten oder eine Preisminderung gewähren.

Sollte die Beeinträchtigung der Reise so gravierend sein, dass ein vorzeitiger Abbruch nötig ist und der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine passende Lösung findet (z.B. Unterbringung an einem anderen Ort), haben Reisende das Recht, ohne Entschädigung vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall können sie eine Rückzahlung des Reisepreises für die nicht konsumierten Tage verlangen, da die Reise nicht wie vertraglich vereinbart durchgeführt wurde und die gebuchten Leistungen nicht vollständig erbracht wurden.

Es ist ratsam, umgehend Kontakt mit dem Reiseveranstalter oder Reisebüro aufzunehmen, um die Regelung zu besprechen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Rückreise ohne zusätzliche Kosten zu organisieren, sofern der Transport in der ursprünglichen Reisebuchung enthalten war.

Falls die Rückreise aufgrund der Brände nicht möglich ist und Reisende daher länger im Urlaubsort bleiben müssen, muss der Veranstalter eine Unterkunft für maximal drei Tage bereitstellen. Es gibt jedoch Ausnahmen für Schwangere und Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Das Außenministerium informiert über aktuelle Entwicklungen

Die Arbeiterkammer stellt Musterbriefe für den Rücktritt zur Verfügung

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